Kurz nach 34.500€ Strafe – Nächster Haftbefehl gegen Jimi Blue Ochsenknecht (34) erlassen

Jimi Blue Ochsenknecht

Kurz nach der Verurteilung zu 34.500 Euro Geldstrafe in Österreich wird Jimi Blue Ochsenknecht erneut von der Justiz unter Druck gesetzt. Laut übereinstimmenden Medienberichten liegt in Deutschland ein weiterer Haftbefehl gegen den 34-jährigen Schauspieler vor. Hintergrund sind demnach erneut unbezahlte Forderungen - diesmal aus einer Zahnarztrechnung in Höhe von rund 7.000 Euro.

Bereits im Juni 2025 war Ochsenknecht am Hamburger Flughafen festgenommen worden, nachdem wegen einer offenen Hotelrechnung über etwa 14.000 Euro in Tirol ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Der Fall mündete in ein Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck. Vor wenigen Wochen folgte die Verurteilung wegen schweren Betrugs zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro.

Nun sorgt ein Vorgang in Deutschland für weiteren Ärger. Wie ein Gerichtssprecher gegenüber der Bild bestätigt haben soll, hat das Amtsgericht Hannover als Vollstreckungsgericht den Haftbefehl erlassen. Dabei gehe es um die Erzwingung einer Vermögensauskunft im Zusammenhang mit der rund 7.000 Euro hohen Zahnarztrechnung. Der zugehörige Vollstreckungstitel stammt aus dem Jahr 2021.

Haftbefehl zur Vermögensauskunft

Der neue Haftbefehl bedeutet nach aktuellem Stand keine Gefängnisstrafe. Er dient dazu, die Abgabe der Vermögensauskunft zu erzwingen, falls der Schuldner einem entsprechenden Termin fernbleibt. Ein Gerichtssprecher wird dazu mit den Worten zitiert: „Es handelt sich um einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft. Hintergrund ist, dass der Schuldner in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist“. Sobald die Auskunft abgegeben wird, entfällt der Haftgrund. Die Verbindlichkeiten bleiben bestehen.

Ochsenknecht hat sich zu den aktuellen Vorwürfen bislang nicht geäußert. Nach den Berichten ist der Haftbefehl ein reines Vollstreckungsinstrument, um Einblick in seine finanzielle Lage zu erhalten und Forderungen durchzusetzen.

Auch in Österreich ist der Rechtsstreit nicht abgeschlossen. Der 34-Jährige hat Berufung „wegen Nichtigkeit und Strafe“ gegen das Innsbrucker Urteil eingelegt, nun muss das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden. Im Prozess hatte die Verteidigung betont, ihr Mandant habe ohne Betrugsvorsatz gehandelt. Die Tiroler Hotelrechnung entstand Ende 2021 bei seiner 30.-Geburtstagsfeier und wurde erst im Sommer 2025 beglichen.

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Berliner Zeitung