Monate nach dem Ende seiner 12 Jahre Haft – Maschsee-Mörder muss erneut für 10 Jahre ins Gefängnis

Maschsee-Mörder

Vor dem Landgericht Düsseldorf ist der als Maschsee-Mörder bekannte 38-Jährige erneut zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen Geiselnahme und Körperverletzung erhielt er zehn Jahre Haft; zusätzlich ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit lag die Kammer ein Jahr über dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre gefordert hatte.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann Ende Dezember seine damalige Lebensgefährtin in ihrer Düsseldorfer Wohnung bedroht, schwer misshandelt und eingesperrt. Im Tatverlauf soll er sogar versucht haben, ihr den Daumen abzutrennen, um das Handy zu entsperren. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und sprach von einer Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin, sein Verteidiger verlangte Freispruch. Die Kammer sah jedoch keinen Anlass, an den Aussagen der Frau zu zweifeln.

Die Vorsitzende Richterin stellte fest, dass der Mann die Taten begangen habe und aufgrund seines Hanges zu Straftaten eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. Mit der Sicherungsverwahrung behält sich der Staat vor, den Mann auch nach Verbüßung der Freiheitsstrafe weiter unterzubringen, sofern die Gefährlichkeit fortbesteht.

Als Rapper inszeniert

Seinen Beinamen erhielt der Täter, weil er 2012 eine 44-jährige Frau aus Ibbenbüren tötete, zerstückelte und ihre Überreste im Maschsee bei Hannover entsorgte. Das Landgericht Hannover verurteilte ihn 2013 zu zwölf Jahren Haft. Aufgrund massiven Drogenkonsums galt er als vermindert schuldfähig und verbrachte Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie, ehe er in den offenen Vollzug kam.

Nach seiner Entlassung inszenierte sich Alexander K. im Netz als Influencer und Rapper, bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken und veröffentlichte ein Buch über seine Tat. Sein Auftreten sorgte wiederholt für Empörung, auch Angehörige des damaligen Opfers äußerten sich schockiert über seine Selbstdarstellung.

Nur wenige Monate nach seiner Freilassung geriet er erneut ins Visier der Ermittler. Im Dezember wurde er in Düsseldorf festgenommen, nachdem seine damalige Freundin ihm unter anderem Freiheitsberaubung, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung vorwarf. Aus der U-Haft heraus folgte nun die Verurteilung in Düsseldorf. Mit dem aktuellen Urteil und der angeordneten Sicherungsverwahrung steht dem Maschsee-Mörder nach zwölf Jahren Haft und einem Jahr in Freiheit eine weitere lange Haftperiode bevor.