Als Rapper inszeniert – Maschseemörder nach 7 Monaten wieder festgenommen

Maschseemörder

Vergangenen Sommer kam der als „Maschseemörder“ bekannt gewordene Alexander K. aus dem Gefängnis frei. Im Jahr 2012 hatte er die 44-jährige Prostituierte Andrea B. brutal ermordet, nachdem sie ihn in seiner Wohnung im hannoverschen Rotlichtviertel ausgelacht hatte.

Die Tat war grausam: Er erstach sie mit einer Machete, missbrauchte sie post mortem und entsorgte ihre zerstückelte Leiche in mehreren Müllsäcken. Passanten fanden ihre Überreste am Maschsee, südlich des Stadtzentrums von Hannover, in mehreren Plastikbeuteln aufgeteilt.

Haftentlassung

Das Landgericht Hannover verurteilte K. 2013 zu 12 Jahren Haft - eine vergleichsweise milde Strafe, da er aufgrund seines massiven Drogenkonsums als „vermindert schuldfähig“ galt. Er verbrachte mehrere Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie, wurde später in den offenen Vollzug überführt und erhielt laut einem psychiatrischen Gutachten eine positive Sozialprognose. Im Juli 2025 kam der Mörder, der vor seiner Tat unter dem Namen Sash JM als Rapper aktiv war, aus dem Gefängnis.

Direkt nach seiner Haftentlassung zeigte Alexander K. keine Spur der Reue. Stattdessen inszenierte er sich im Internet als Rapper und nutzte den Künstlernamen „Maschseemörder“. In einigen seiner Videos sprach er über die Tat und machte sich auch über sein Opfer lustig. Der Sohn der ermordeten Frau zeigte sich in einem Podcast schockiert darüber, dass sich der Mörder seiner Mutter auf diese Weise äußern darf.

Wieder im Knast

Nur 7 Monate nach seiner Haftentlassung, wurde der Maschseemörder nun erneut festgenommen. Am 11. Dezember 2026 nahm die Polizei ihn auf Bahnhof von Düsseldorf fest. Einige Tage vorher ging ein Haftbefehl gegen ihn raus. Seine Freundin sagte gegen Alexander K. aus und warf ihm vor, sie festgehalten, geschlagen und bedroht zu haben.

So habe er seiner Freundin, die er während der Haft kennenlernte, u.a. damit gedroht, ihr mit einer Kettensäge die Finger abzuschneiden. Nachdem sie aus seiner Wohnung fliehen konnte, erstattete sie Anzeige. Jetzt muss sich der 37-Jährige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung, Beleidigung, s*xueller Belästigung, s*xueller Nötigung und Nötigung verantworten. Aktuell sitzt er in U-Haft.

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