Beweise reichten nicht aus – Ermittlungen gegen Sinan-G wurden eingestellt

Ermittlungen eingestellt: Beweise reichten nicht aus

Im Juni 2025 erstattete eine 21-jährige Frau in Essen Anzeige gegen Rapper Sinan-G. Zuvor ließ sie sich in einem Krankenhaus untersuchen, um mögliche Verletzungen dokumentieren zu lassen. In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Essen Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ein und befragte Zeugen.

Nach monatelanger Prüfung kommt die Behörde nun zu dem Ergebnis, dass die Beweislage für eine Anklage nicht ausreicht. Sprecher Dr. Leif Seeger erklärte gegenüber der Bild: „Ein Tatnachweis war nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit zu führen. Insbesondere konnte bei einer bestehenden Aussage-gegen-Aussage-Situation nicht hinreichend sicher festgestellt werden, dass S*xualverkehr gegen den erkennbaren Willen der Erstatterin stattgefunden hat.“

Eine Falschbeschuldigung wird seitens der Staatsanwaltschaft nicht angenommen. Demnach wurden keine Ermittlungen gegen die Anzeigenerstatterin eingeleitet. Seeger stellte klar: „Der Sachverhalt war letztlich nicht sicher aufklärbar.“

Reaktion von Sinan-G und Einordnung des Falls

Über seine Anwältin ließ Sinan-G ein Statement an die Bild übermitteln. Darin weist der 38-Jährige den Vorwurf weiterhin entschieden zurück und bedankt sich für die Entscheidung der Ermittlungsbehörde. Wörtlich heißt es: „Ich habe niemanden vergewaltigt, eine solche Tat hat es nie gegeben. S*xualisierte Gewalt ist eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt. Ich bin erleichtert und dankbar, dass die Ermittlungen zu diesem Ergebnis geführt haben.“

Der Ausgang des Verfahrens bedeutet, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Anklage nicht erfüllt waren. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, weil die notwendigen Beweise für eine Verurteilung fehlten. Damit endet das Verfahren ohne Hauptverhandlung und ohne Schuldspruch.

Für alle Betroffenen bleibt der Fall dennoch belastend. Die Entscheidung spiegelt die Herausforderungen in Fällen mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellation wider. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine bewusste falsche Verdächtigung vorliegen. Damit bleibt der Fall juristisch abgeschlossen, ohne dass eine gerichtliche Klärung stattgefunden hat.

Via BILD
Via B I L D