Shindy reagiert auf Arafats Markeneintrag
Marke
Gestern Abend wurde aufgedeckt, dass Arafat Abou Chaker sich am 30.09.2018 die Rechte an der Marke „Shindy“ gesichert haben soll. Auf der offiziellen Seite des deutschen Patent- und Markenamts kann man unter der Registernummer 302018226681 die Marke „Shindy“ einsehen. Unter dem Punkt „Inhaber“ kann man Abou Chaker, Arafat, 12435 Berlin, DE lesen, was die Inhaberschaft vom Clan-Chef bestätigt.
Damit ist der Rapper in der Veröffentlichung seiner Musik erheblich eingeschränkt. Arafat sicherte sich nämlich die Rechte an den Download- und Streaming-Rechten des Künstlers. Zudem gibt es eine Eintragung für Rauch- und Tabakwaren.
Shindy
Nun gibt es das erste Lebenszeichen des Künstlers nach Bekanntwerden dieses Eintragungen von Arafat – und trotz allem beharrt der 30 jährige Platinrapper darauf, seinen Namen weiterhin zu benutzen! Anstatt seinen „8peterpan8“-Account auf Instagram zu benutzen und sich umzubenennen, hat Shindy jetzt seinen offiziellen Account auf Instagram nach über einem Jahr wieder aktiviert.
Produzent Nico Chiara, der aktuell mit Shindy in Kontakt steht, bestätigte bereits, dass der Rapper selbst hinter dem Account steht. In seiner Story hieß er den Musiker als Bietigheim ganz offiziell wieder willkommen. Damit dürften alle Zweifel am Comeback Shindys aus dem Weg geräumt sein.
Hier seht ihr das Profil