Bushido widerspricht der Gerichtsaussage von AK Ausserkontrolle

© Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

AK Ausserkontrolle

Gestern stand AK Ausserkontrolle als Zeuge vor Gericht. Und dabei wurde recht deutlich, dass er nicht mehr allzu gut auf Bushido zu sprechen ist. Sein Hauptvorwurf: Weil Bushido den EGJ-Sampler nicht releasen wollte, litt seine Karriere. Aufgrund ausbleibender Musik-Releases geriet er in Geldnot. Außerdem kümmerte sich sein Labelchef zu der Zeit nicht um seine Probleme und hielt ihn hin.

Bushido

Jetzt äußert sich Bushido zu den Geschehnissen rund um AK und dessen Zeugenaussage von Gericht. Der EGJ-Chef antwortet auf einen Twitter-Post. Der Post bezieht sich auf einen Widerspruch zwischen der Aussage von AK und einem Post, der direkt nach der Trennung erfolgte.

Im Post auf dem Jahr 2018 sprach AK Ausserkontrolle davon, nichts schlechtes über Bushido und Arafat sagen zu können. Von dem Groll, den er während der Aussage offenbarte, ist darin nichts zu lesen. Allerdings ist es bei einer geschäftlichen Trennung auch eher unüblich, sein Herz auszuschütten.

Zeit bei EGJ

Bushido antwortet auf diesen Tweet, geht allerdings auf einen anderen Aspekt ein. Und zwar sagte AK vor Gericht, 1,5 Jahre hingehalten worden sein, wodurch seine Karriere Schaden genommen hat: „Ich erfüllte meinen Teil, Bushido nicht. Seine Rap-Parts fehlten, der Sampler kam nicht zustande. Meine Karriere litt. Der dachte nur an sich. Ich wurde anderthalb Jahre hingehalten. Nur leere Versprechen […]“

Er schreibt, sich nicht erinnern zu können, dass AK Ausserkontrolle für 1,5 Jahre bei ihm gewesen ist: „Kann mich nicht erinnern, dass er 1,5 Jahre bei mir unter Vertrag war.“ Das ist faktisch korrekt, da AK Ausserkontrolle im Sommer 2017 bei EGJ unterschrieben hatte. Im März 2018 erfolgte die Trennung.

Er war also etwas unter einem Jahr bei Ersguterjunge. Bushido scheint sich mit seinem Argument darauf zu beziehen, dass der Schaden für die Karriere von AK dementsprechend nicht so hoch sein konnte, wie er es schilderte. Daraus folgend stellt er damit auch weitere Aspekte der Aussage in Frage.

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