Doch keine Haft?! DAS ist heute bei Schwesta Ewa passiert!
Revision!
Eigentlich war das Urteil gegen Schwesta Ewa schon beschlossene Sache – doch diese Nachricht ändert alles! Wie das Magazin „Der Spiegel“ am gestrigen Tag berichtet hat, sind bei der Gerichtsverhandlung um die Rapperin sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagte in Revision gegangen.
Dies bedeutet, dass das Urteil vom Landgericht Frankfurt vorerst nicht rechtskräftig ist und neu verhandelt wird. Somit zieht der Fall tatsächlich vor den Bundesgerichtshof und wird an der obersten Stelle unseres Rechtssystems ausgehandelt. Danach kann keine Revision mehr eingelegt werden und die Entscheidung kann nicht mehr angefochten werden.
Die Kläger Seite versucht die Frankfurterin mit diesem Zug doch noch für Zuhälterei und Menschenhandel dranzukriegen, während die Seite der Angeklagten versucht eine Bewährungsstrafe auszuhandeln. Im schlimmsten Fall drohen der Rapperin noch rund 4 Jahre Haft.