Nach dreieinhalb Jahren – Arafat Abou-Chaker wird im Prozess gegen Bushido freigesprochen
(© Marco Verch / CC 2.0)
Freispruch für Arafat Abou-Chaker
Nach einem langwierigen und medial stark beachteten Rechtsstreit steht fest: Arafat Abou-Chaker, der ehemalige Geschäftspartner des Rappers Bushido, wurde von den schweren Vorwürfen wie räuberische Erpressung und Freiheitsberaubung freigesprochen.
Der Prozess, der sich über dreieinhalb Jahre erstreckte, endete mit einem Urteil, das für den Clan-Chef als Teilsieg gewertet werden kann. Die Richter fanden keine hinreichenden Beweise für die von Bushido erhobenen Anschuldigungen, wonach Arafat Abou-Chaker ihn zur Zahlung von Millionenbeträgen erpresst haben soll.
Arafat Abou-Chaker wurde allerdings in 13 Fällen wegen unerlaubter Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro verurteilt. Ein Ergebnis, das im starken Kontrast zu den Anklagepunkten steht, mit denen die Staatsanwaltschaft in den Prozess gegangen war.
Sie hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, insbesondere aufgrund der Anschuldigungen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung. Am Tag des Urteils war Bushido nicht anwesend. Bushido, der als Nebenkläger und Zeuge auftrat, musste die Entscheidung ohne seine direkte Beteiligung im Gerichtssaal hinnehmen.
Die Vorgeschichte
Der Weg zum Freispruch Abou-Chakers war geprägt von öffentlichen Debatten und einem Schlagabtausch der Anwälte, der sich über die Jahre hinweg zog. Die Verteidigung hatte bereits im Vorfeld des Urteils ein klares Bild gezeichnet: Keiner der Hauptvorwürfe sei erwiesen. Sie sahen lediglich die heimliche Aufnahme von Gesprächen als gegeben an, wofür sie eine geringe Geldstrafe als angemessen erachteten. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Tagessatzhöhe von 2.500 Euro wurde von der Verteidigung als überzogen bezeichnet.
In seinem Plädoyer hatte der Anwalt von Arafat Abou-Chaker auch deutlich Kritik an Bushido geübt, dessen Glaubwürdigkeit infrage gestellt und ihn als einen „gnadenlos kalkulierenden Mann“ dargestellt. Der Ausgang des Prozesses mag für einige Beobachter überraschend sein, insbesondere da die Anklage von der Staatsanwaltschaft als sicher geltend gemacht wurde, doch letztlich spiegelte das Urteil die Ansicht des Gerichts wider, das die Beweise offenbar nicht als ausreichend ansah.
Hier der Artikel dazu:
Das Landgericht #Berlin sah die Erpressungsvorwürfe gegen Abou-Chaker als nicht erwiesen an. Der Berliner #Clan-Chef muss eine Geldstrafe zahlen. https://t.co/I0RAzR0qOf
— Tagesspiegel (@Tagesspiegel) February 5, 2024