OMG! Muss Bushido jetzt DESWEGEN mit einer Anzeige rechnen!?

ACAB

Aufgrund mehrfacher Nachfrage klären wir hier für euch, ob Bushido aufgrund seiner Beleidigungen in Richtung des LKA Niedersachsen strafrechtlich belangt werden kann. Denn das Gerücht, die Abkürzung „ACAB“, die für „All Cops are Bastards“ steht, sei in Deutschland verboten, ist unwahr. Erst im Juni letzten Jahres beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Ausdruck.

So wird die Abkürzung zwar als Beleidigung gewertet, doch da sie sich nicht an ein bestimmtes Individuum oder eine überschaubare Gruppe richtet, sondern die Institution „Polizei“ im allgemeinen betrifft, sei sie durch die Meinungsfreiheit geschützt. So drückt „ACAB“ im rechtlichen Sinne lediglich die Ablehnung der Polizei aus.

ABER VORSICHT! Wird das „ACAB“ an eine bestimmte Gruppe oder einen Einzelnen Beamten gerichtet, gilt der Straftatbestand der Beleidigung als gegeben und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Auch die Grenzen zur Volksverhetzung sind bei derlei Ausdrücken fließend. (Quelle: BVG//Presse)

Hier spricht er über das LKA Niedersachsen (Ab 14:28)