WICHTIG! Nash gibt Statement zur Verurteilung wegen „s*xuellem Kindesmissbrauchs“ ab!
Gestern verbreitete sich die Nachricht, dass jemand von der KMN Gang wegen „Kindesmissbrauch“ verurteilt wurden. (HIER NACHLESEN) Und das natürlich zum Entsetzen aller. Doch gibt es jetzt eine Klarstellung seitens Nash.
Urteil: Entschuldigungsbrief
Auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte Nash einen Haftbefehl von „der Person Nummer 8“ aus dem Registereintrag des Justizministeriums. Wenn man „Kindesmissbrauch“ in Verknüpfung mit der KMN Gang liest, assoziiert man Straftaten, die ein erwachsendes KMN-Mitglied einem Kind angetan habe. Doch das stellt das Szenario falsch dar. Dieser Eintrag stammt nämlich vom Jahr 2009, bei dem „die Person Nummer 8“ gerade mal 14 Jahre alt war.
Nash beschreibt es auf Facebook wie folgt:
„Der „Sexuelle Missbrauch von Kindern“ wie es in dem Register heißt hat sich bei ihm in der 7. Klasse ereignet und es war seine Klassenkameradin (13 Jahre alt ) die er belästigt hat. Als Strafe hat er Arbeitstunden auferlegt bekommen und musste dem Opfer einen Entschuldigungsbrief schreiben.“
Die Klarstellung von Nash sollte unbedingt jeder durchlesen!
Wer sich den Haftbefehl durchlesen möchte, kann es HIER tun!