Verurteilung Nr. 13 – Gzuz wurde wieder mal Schuldig gesprochen
Gzuz
Das nächste Urteil gegen Gzuz von der 187 Strassenbande ist gefallen – nachdem der Hamburger Rapper vor einigen Wochen für mehrere Tage in Untersuchunghaft saß, hat der Richter nun das Urteil gefällt. Gzuz wurde vorgeworfen im Juli des Jahres 2016 einen Mitarbeiter eines Getränkemarkts geschlagen zu haben. Zuvor soll der Rapper sich unangemessen in dem Laden verhalten haben und die Ermahnung des 27 jährigen Verkäufers zum Anlass für eine Backpfeife gegen ihn genommen haben.
Am Amtsgericht in Hamburg Altona kam der Vorfall in dem Rewe an der Von-Sauer-Straße nun zu einem Urteil. Eine Kamera nahm das Geschehen auf und überführte den 29 jährigen Rapper schlussendlich. Gzuz wurde zu einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten verurteilt, was somit die 13. Verurteilung seines Lebens darstellt. Erst im Jahr 2013 wurde der Hamburger aus einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Raum und Körperverletzung verurteilt.
Gzuz entschuldigte sich während der Verhandlung bei seinem Opfer und gab an, dass er überreagiert habe. Offenbar hat der Rapper sein Aggressionsproblem noch immer nicht unter Kontrolle – vor allem wenn Alkohol mit im Spiel ist.
Die Richterin Heike Flatau redete auf den Gangsterrapper ein und macht ihm klar, dass es ab sofort nicht mehr so glimpflich für den Gold-Rapper ausgehen wird: „Ihnen muss bewusst sein, dass Sie das nächste Mal für 14 Monate in den Knast gehen.” Bleibt zu hoffen, dass Gzuz seine Emotionen in Zukunft unter Kontrolle bringen kann und nicht erneut in den Knast wandern muss.
Im Artikel bei der Bild findet ihr ein Foto von Gzuz während der Gerichtsverhandlung, ebenso wie ein Bild des REWE-Markts in Hamburg Bahrenfeld.