2,5 Jahre Haft – Schwesta Ewa erklärt, ob es mit ihrer Karriere weitergeht
Verurteilt
Vor knapp einem Jahr stand das große Finale des großen Prozesses rund um die Frankfurter Rapperin Schwesta Ewa an. Die AoN-Rapperin wurde im Dezember 2016 völlig überraschend von der Polizei festgenommen und für rund 8 Monate in Untersuchungshaft gesteckt. Die Vorwürfe gegen die 33 jährige waren schwerwiegend und hätten im Falle einer vollständigen Verurteilung in allen Punkten zu einer harten Haftstrafe führen können. Die Forderung der Staatsanwaltschaft lautete 4 Jahre und 3 Monate, unter anderem für Zuhälterei, Steuerhinterziehung und Körperverletzung.
Wie mittlerweile bekannt ist, erhärtete sich die schwerste Schuldzuweisung – die der Zwangsprostitution und Zuhälterei – nicht. Dennoch wurde die Musikerin wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von 60.000€ zu einer Haftstrafe von 2,5 Jahren verurteilt. Wann sie die Haft antreten muss, entscheiden die Behörden. Die Rapperin kann quasi jeden Tag einen Brief mit der Vorladung bekommen und muss ohne großen Vorlauf hinter Gitter.
Schwesta Ewa
Nachdem sie ihr zweites Solo-Album durch das Gerichtsverfahren bereits um mehr als ein Jahr nach hinten schieben musste, wären weitere 2,5 Jahre ohne musikalischen Output von Ewa vermutlich verheerend. Dies hat das Xatar-Signing jedoch bedacht und in Vorbereitung auf ihre Zeit in Haft bereits weitere Musik vorproduziert, um ihre treuen Fans nicht auf dem trockenen Sitzen zu lassen.
Auf die Frage, ob es auch im Knast mit ihrer Karriere weitergeht und sie Musik liefert: „Ja, habe ich, genug! Wenn ich drin bin, bin ich nicht weg! Ewa ist back!“
Hier seht ihr das Interview (Ab 8:30 min)