Bundesgerichtshof fällt Haftstrafe gegen Schwesta Ewa

Sommer 2017

Im Sommer 2017 wurde die Franfurter Rapperin Schwesta Ewa wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung 2,5 Jahren Haftstrafe verurteilt. Zusätzlich dazu musste sie 60.000€ Steuerschuld begleichen. Damals ging die Staatsanwaltschaft in Revision und brachte den Prozess bis vor den Bundesgerichtshof, da man die Rapperin auch für Zuhälterei und Zwangsprostitution drankriegen wollte.

Gerichtsurteil

Heute Morgen ging es für die 36 jährige dann vor das BGH, wo über die Revision der Staatsanwaltschaft und das Urteil des Landesgerichts entschieden werden sollte. Das Ergebnis der Bundesrichter ist ein harter Schlag gegen die Rapperin.

Die Revision wurde abgeschmettert, wodurch das zuvor gefällte Urteil vom Landgericht Frankfurt rechtskräftig ist. Damit steht endgültig fest, dass sie die 2,5 Jahre Haft antreten muss. Da sie zwischen Dezember 2016 und Juli 2017 bereits 8 Monate in Untersuchungshaft saß, muss sie von dieser Haftstrafe nur noch die verbleibenden 16 Monate absitzen.

Wann sie ihre Haft antreten wird und ob sie mit ihrer Tochter in ein Mutter-Kind-Gefängnis kommt, muss nun das Landgericht in Frankfurt entscheiden. Das Gericht, welches sie vor 1,5 Jahren zu dieser Strafe verurteilte.

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