Gericht: Kollegah soll 200.000 Euro bezahlen!
Kollegah
Seit einigen Wochen sorgt ein Rechtsstreit zwischen dem Düsseldorfer Rapper Kollegah und einem Onlinehändler für Schlagzeilen. Das Online-Unternehmen aus Dresden, mit dem der Musiker rund 2 Jahre lang zusammengearbeitet hat, verklagt den als tüchtigen Geschäftsmann geltenden Rapper auf 250.000€ Schadensersatz.
Grund dafür soll ein vermeintlicher Vertragsbruch von Kollegah sein. Der 35 jährige hat vor einigen Jahren einen Lizenzvertrag mit dem Händler abgeschlossen. Das Unternehmen sollte seine Kleidermarke „Deus Maximus“ vertreiben und Kollegah sollte im Gegenzug dafür Werbung auf seinen Social Media-Kanälen machen.
In nur 2 Jahren generierten der Rapper und das Unternehmen in der Folge immense Umsätze. Nach neuesten Informationen der BILD erzielte man fast einen 7 stelligen Betrag: „In nur zwei Jahren wurden so 750 000 Euro Umsatz gemacht. Dann kündigte Kollegah. Der Firmen-Anwalt: „Per SMS. Offen, ob so etwas gültig ist.“
Ende 2017 stellte der Alpha Music-Chef die Werbung jedoch ein und das Unternehmen blieb auf mehr als 16.000 Produkten sitzen. Ohne die Werbung konnten diese nicht mehr verkauft werden und es entstand ein angeblicher Schaden von 250.000€. Kollegah soll kurz darauf einen anderen Händler beworben haben, ohne die Kündigungsfrist von 8 Monaten einzuhalten.
Vergleich
Der Rapper und seine Anwälte widersprechen den Anschuldigungen und erklärten bereits im Vorfeld, dass es keine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist gegeben habe. Heute wurde der Fall vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt. Kollegah war nicht vor Ort.
Bevor der Prozess in die Vollen geht, schlug das Gericht jedoch einen Vergleich zwischen den Parteien vor und bewegte den Rapper dazu, 80% der geforderten Summe zu zahlen: „Das Gericht schlug 200 000 Euro als Vergleich vor. Beide Seiten wollen darüber noch verhandeln. Dann geht der Prozess weiter.“
(Quelle: BILD)
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