Grund bekannt – Darum darf Schwesta Ewa nicht mit ihrer Tochter in den Knast
Urteil
Bereits seit über einem Jahr steht fest, dass die Rapperin Schwesta Ewa für mehrere Jahre in den Knast muss. Wegen mehrfacher Körperverletzung und Steuerhinterziehung wurde die 35 jährige im Jahr 2017 zu 2 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt.
In der Zwischenzeit wurde die Rapperin schwanger und brachte im Januar ihre Tochter Aaliyah Leyla zur Welt. Aufgrund dieses Umstands kämpfte sie monatelang dafür, zusammen mit ihrem Kind in einem Mutter-Kind-Gefängnis inhaftiert zu werden.
Dies sind spezielle Einrichtungen, die explizit für Fälle wie den von Ewa gedacht sind. Ihre Tochter würde gerade in ihrem jungen Alter verhältnismäßig normal aufwachsen und müsste so nicht von ihrer Mutter getrennt werden. Da die Plätze deutschlandweit nur sehr begrenzt sind, war eine Inhaftierung darin jedoch kaum möglich.
Gefängnis
Heute gab die Rapperin dann bekannt, dass sie eine Ladung zum Haftantritt in der JVA Willich erhalten habe. Das Problem: Bei diesem Gefängnis handelt es sich nicht um ein Mutter Kind Gefängnis, weswegen Schwesta Ewa ihre Tochter Aaliyah Jeyla nicht mitnehmen darf.
Nun gab die Bild in einem neuen Artikel auch den Grund bekannt, weswegen Schwesta Ewa nicht in ein Mutter-Tochter-Gefängnis aufgenommen wird. Die Sprecherin der zuständigen Behörde in NRW gab gegenüber der BILD bekannt, dass Schwesta Ewa „von der Persönlichkeitsstruktur her höchst manipulierbar und gewaltbereit“ sei.
Daher käme ein offener Vollzug nicht in Frage, welcher jedoch Voraussetzung sei, um in einem Mutter-Tochter-Gefängnis aufgenommen zu werden. So soll die Rapperin sich zunächst in einem geschlossenen Vollzug bewähren, bevor sie offenbar in den offenen Vollzug kommen könne.
Hier seht ihr den Beitrag:
Drama um Schwesta Ewa – Darum darf sie nicht in den Mutter-Kind-Knast https://t.co/aynVTTCYUM
— BILD (@BILD) September 11, 2019