Gerichtsurteil zwischen Fler und Bushido ist gefallen!
Noname
Vor einigen Wochen sorgte Fler mit seinem Disstrack „Noname“ für gleichermaßen für Begeisterung, wie auch für Empörung in der deutschen Rapszene. Der Song richtet sich inhaltlich gegen seinen langjährigen Wegbegleiter Bushido und dessen Familie, einschließlich seiner Ehefrau Anna-Maria und der fünf Kinder.
Die einen Fans feierten den Song und seine heftigen Aussagen, die anderen kritisierten Fler dafür, weit unter die Gürtellinie gegangen zu sein und auch Bushidos Kinder zu erwähnen, obwohl sie mit dem Streit nichts zutun haben. Besonders kontrovers wurde eine Zeile diskutiert, in der Fler behauptet, dass Bushido nicht der leibliche Vater seiner Kinder wäre.
Bushido
Bushido sah das ähnlich wie die Kritiker des Disstrack und reagierte seiner seits nicht etwa auf musikalischer Ebene, sondern mit einem Anwaltsschreiben im Namen seiner Kinder. Der 41 jährige und seine Familie forderten Fler dazu auf, den Song zu löschen. Auf Instagram richtete Bushido zudem einige direkte Worte an seinen Jugendfreund und heutigen Feind:
„Meine Frau und meine Kinder werden von dir angegangen, weil du weist, dass sie mir das Wichtigste im Leben sind. Woher dieser Wind weht, wissen wir beide. Ja, selbstverständlich geht sie aus. Ja, selbstverständlich macht sie Urlaub und ja, eines unserer Kinder ist nicht mein Leibliches. Dafür liebe ich es wie mein Eigenes. Das kannst du weder von deinem Vater, noch von deiner Mutter behaupten. Dafür wirst du deine Antwort bekommen. Genau wie deine Kumpels. Ihr hört von mir. #bushido“
Gerichtsurteil
Nun hat ein Gericht de Forderung von Bushido zugestimmt. Der Song darf in dieser Form nicht mehr online bleiben. Insbesondere die Zeilen über die Kinder des Rappers, würden gegen Persönlichkeitsrechts verstoßen. Ehefrau Anna-Maria hingegen muss die Beleidigungen laut Richterin hinnehmen: „Frau Ferchichi hat aktiv in den Streit eingegriffen, ihrerseits über soziale Medien Äußerungen abgesetzt – und das alles andere als sachlich.“
Der Anwalt von Fler zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Urteil, denn der Song muss nicht ganz gelöscht, sondern nur an drei Stellen geändert oder zensiert werden. Dann kann „Noname“ weiterhin auf Youtube, Spotify und Co. angeboten werden. Auch ein Re-Release mit verändertem Text ist möglich.
(Quelle: BILD)
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