Haft – Schwesta Ewa darf ihre Tochter nur 2 Mal in 6 Monaten sehen
Schwesta Ewa
Wie die meisten bereits mitbekommen haben dürften, verbüßt die Rapperin Schwesta Ewa seit gestern Haftstrafe. Die 35-Jährige Rapperin muss wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung für 2,5 Jahre in den Knast. Gestern um 21 Uhr trat sie die Haft in der JVA Willich an.
Auch ihre Plattenfirma „Alles oder Nix“-Records, deren Inhaber der bekannte deutsche Rapper Xatar ist, der selbst eine lange Haftstrafe verbüßen musste, gab inzwischen ein Statement ab. Man werde dafür sorgen, dass Ewa weiterhin präsent bleibt und ihre Fans über neue Entwicklungen informiert werden:
„Wie ihr wisst, ist Ewa leider seit gestern Abend im Gefängnis und sitzt ihre Haftstrafe ab. Trotzdem werden wir von Alles oder Nix so gut es geht Euch auf dem Laufenden halten wie es ihr geht, wie es Aaliyah geht und Euch alle Infos zum neuen Album geben ?? Lasst uns Ewa in dieser harten Zeit unterstützen, Freunde ?? #freeEwa #aaliyah“
Tochter
Als wäre die Haftstrafe an sich nicht schon schlimm genug, trifft es Schwesta Ewa jedoch noch schlimmer. Denn weil ihr eine Inhaftierung in einem Mutter-Kind-Gefängnis verweigert wird, wurde sie durch die Haft jetzt von ihrer einjährigen Tochter Aaliyah getrennt.
Und nun wird bekannt, dass für die ersten 6 Monate der Haft eine wirklich herzlose Regelung getroffen wurde. Denn die Tochter der Rapperin darf ihre Mama in diesem Zeitraum nur 2 Mal für Stunden sehen! Eine Begründung für diese harte Maßnahme wird nicht abgegeben. In der BILD heißt es:
„Ihr ein Jahr altes Töchterchen Aaliyah wird Schwesta Ewa in den nächsten sechs Monaten nur zwei Mal für zwei Stunden im Sammel-Besuchsraum sehen. „Nach sechs Monaten könnten auch Langzeit-Besuchsräume genutzt werden, sofern die Begleitpersonen der minderjährigen Kinder dafür zugelassen sind“, sagt JVA Sprecher Tim Michels.“
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