Bushido soll sich laut Anwalt von Fler „bedroht“ fühlen
Bushido vs. Fler
Vor einigen Stunden wurde bekannt, dass es bald ein Wiedersehen zwischen Fler und Bushido geben könnte. Allerdings nicht im positiven Sinne – die langjährigen Rivalen könnten sich demnächst vor Gericht gegenüberstehen. Und auch Arafat Abou-Chaker könnte in dem Fall aussagen und auf seinen früheren Geschäftspartner Bushido treffen.
So heißt es laut Anklage der Staatsanwaltschaft, dass Fler wegen Beleidigung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und wegen verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen angeklagt werden soll.
Alle Vorwürfe basieren auf Instagram-Postings von Fler, bei denen entweder Beleidigungen gegen Bushido und dessen Frau ausgesprochen, private Gespräche geleaked oder Informationen zu Gerichtsverhandlungen öffentlich gemacht wurden, die noch nicht offiziell in einem Verfahren erhoben wurden.
Nach Angaben vom Tagesspiegel, der als erster über die Anklage berichteten, müssen zwei dieser Vorwürfe erst zur Anzeige gebracht werden und danach Strafantrag gestellt. Bushido und/oder seine Frau müssen also aktiv dafür gesorgt haben, dass der Fall zur Anklage gebracht wird. Ein Verfahren wird allerdings nur eröffnet, wenn das zuständige Amtsgericht der Klage stattgegeben hat.
„Bedroht“
Nun wird ein weiteres Detail in dem womöglich schon sehr bald bevorstehenden Verfahren ans Licht. Wie die WELT berichtet, soll sich der Anwalt von Bushido zu der Sache geäußert haben. Darin heißt es unter anderem, dass sein Mandant sich durch Fler „erheblich beleidigt und bedroht“ fühlt.
Der Maskulin-CEO reagierte bereits auf die Aussagen des Anwalts und nutzte die Gelegenheit um sich erneut über Bushido lustig zu machen. So kommentiert er den Beitrag der WELT mit einem Wirbelsturm-Emoji, um sich so über die letzte Ankündigung des Ersguterjunge-Chefs lustig zu machen. Zudem brachte er das Emoji in Verbindung mit dem Wort „H**ensohn“, mit dem er Bushido beleidigte.
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