Loredana droht die Abschiebung nach Kosovo
Loredana
Rapperin Loredana befindet sich zurzeit auf dem vorläufigen Höhepunkt ihrer Karriere. Mit ihrem kommenden Album, das sie derzeit in Zusammenarbeit mit KMN-Rapper Zuna schreibt, soll es noch weiter nach oben gehen. Einen ersten Vorgeschmack lieferte die Single „Nicht verdient“ mit Capital Bra, die auf Platz 1 der Singlecharts einsteigen konnte.
Damit ist Loredana mit weitem Abstand die erfolgreichste Musikerin der Schweiz, aktuell sogar noch vor DJ Antoine, der mit seinen Welthits bisher als Nummer 1 galt. Doch all dieser Erfolg könnte sie im schlimmsten Fall nicht davor bewahren, ihre Wahl-Heimat Schweiz verlassen zu müssen. Denn der erfolgreichsten Künstlerin der Schweiz droht die Abschiebung.
Verfahren
Hintergrund dieses Szenarios sind die Betrugsvorwürfe gegen die 24-Jährige. Vor etwa einem Jahr wurden Vorwürfe laut, nach denen Loredana vor ihrer Rapkarriere mit einer Betrugsmasche 700.000 Franken erbeutet haben soll. Aktuell sieht es so aus, als würde im nächsten Jahr ein Verfahren gegen sie starten.
Dabei hoffen sie und ihr Anwalt darauf, dass das Verfahren eingestellt werden. Sie erwägen allerdings auch die Option eines Vergleichs, beispielsweise einer Zahlung an das vermeintliche Opfer Petra Z. Im Juni wird Loredana nach Angaben ihres Anwalts, der mit der Schweizer Zeitung 20min sprach, noch einmal zu der Sache befragt werden.
Abschiebung
Eine Verurteilung in der Sache könnte sich für Loredana dabei doppelt schlimm auswirken. So müsste sie wahrscheinlich nicht nur die geforderte Summe zahlen, die je nach Quelle zwischen 350.000 und 700.000 Franken liegt, sondern wäre auch der Gefahr einer möglichen Abschiebung.
Grund dafür ist, dass Loredana keinen Schweizer Pass besitzt, weshalb ihr bei einer Verurteilung eine Ausweisung oder gar eine Abschiebung droht. Da sie lediglich die kosovarische Staatsangehörigkeit besitzt, würde sie erst einmal nach Kosovo geschickt werden. Bis es zu einem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens kommt, gilt für Loredana allerdings weiterhin die Unschuldsvermutung.
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