Bushido meint, Arafat hat mindestens 10 Millionen an ihm verdient

Seit Monaten beobachtet die Rap-Szene den Prozess zwischen den ehemaligen Freunden Bushido und Arafat – heute war der inzwischen 14. Prozesstag! Hier erfahrt ihr alles, was ihr darüber wissen müsst.

Vertrag

Über mehr als ein Jahrzehnt lang waren Bushido und Arafat Geschäftspartner – bekanntermaßen gab es dabei schriftliche Verträge zwischen beiden Parteien, die auch den finanziellen Aspekt geregelt haben. Für andere Rapper diente dies als Angriffsfläche, sie machten sich immer wieder darüber lustig, dass Bushido angeblich die Hälfte seines Ertrags an Arafat abdrücken müsse.

Im Laufe der letzten Jahre kamen immer mehr Details dazu ans Tageslicht, auch im aktuell laufenden Gerichtsprozess. Bushido sieht sich auch hier als Opfer und räumt ein, Arafat hätte im zweistelligen Millionen Bereich an ihm verdient!

Dabei soll es mehrere Verträge gegeben haben: einen Management-Vertrag, laut dem Arafat 30 Prozent der Einnahmen zustehen würden und einen für Live-Auftritte, laut dem Arafat 50 Prozent der dort erzielten Einnahmen bekommen haben soll. So schilderte es Bushido heute vor Gericht:

Der Management-Vertrag sah 30 Prozent Beteiligung für ihn an meinen Einnahmen vor. Im Live-Bereich nahm er 50 Prozent von mir. Ich werde immer wieder zitiert, er hätte neun Millionen an mir verdient in den vergangenen zehn Jahren. Ganz ehrlich? Das war zweistellig!

Vorwürfe

Bushido warf Arafat außerdem vor, er würde ohne den Einfluss seiner Musik niemals zu einem hohen Vermögen gelangen. Der Berliner Rapper sieht es als ungerechtfertigt, für Sicherheit und Schutz solche Prozente zu verlangen und gibt an, in dieser Situation nicht mehr in Freiheit zu sein:

Für Dienste oder Schutz? Ein Türsteher kriegt Stundenlohn, nicht 50 Prozent auf Lebenszeit! Seit ich mich lossagte, kann ich nicht mehr frei leben. Dieser Mensch hätte nicht annähernd so viel Geld verdient, hätte ich nicht Musik gemacht. Es funktioniert so, wie Arafat es wollte.

Hier kommt ihr zum ganzen Artikel von BILD+

Artikel auf BILDplus