Shindy ist für seine Comeback-Single verklagt worden

„Im Schatten der Feigenbäume“

Mit Pauken und Trompeten ist Shindy vorletzten Freitag zurückgekommen. Nach über einem Jahr ohne Solo-Single hat sich der Bietigheimer mit „Im Schatten der Feigenbäume“ zurückgemeldet. Ohne Musikvideo konnte der 32-Jährige ein Ausrufezeichen setzen und direkt in die Top 5 der Singlecharts einsteigen.

Hier hört ihr die Single

Sample

Aber schon kurz nach dem Song kamen Zweifel darüber auf, ob der Song von Shindy überhaupt hätte online kommen dürfen. Wir haben einen Tag nach Release darüber berichtet. Grund dafür ist das Sample, das im Beat enthalten ist. Dort ist die Melodie aus dem Disneyfilm „Die Schöne und das Biest“ in leicht abgewandelter Form zu hören.

Für gewöhnlich beschwert sich niemand über Samples. Im Falle dieses bestimmten Samples gab es allerdings schon einmal einen Song, der von Disney verboten wurde. Der weltbekannte Musiker Russ wollte genau dasselbe Sample im Jahr 2018 verwenden. Am Ende hat Disney es nicht erlaubt.

Disney

Zwei Wochen nach Release des Tracks haben sich die Befürchtungen nun bestätigt. Wie Shindy soeben in seiner Instagram Story mitgeteilt hat, wurde er von Disney verklagt. Dabei spezifizierte er zwar nicht, dass die Anklage mit seiner Single zusammenhängt. Aus offensichtlichen Gründen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass Disney sich wegen des Samples gemeldet hat.

Offenbar scheint dem Medienkonzern egal zu sein, wie gut der Song von Shindy aus künstlerischer Hinsicht ist. Sie scheinen mit der Verwendung des Samples nicht einverstanden zu sein. Für gewöhnlich hängen Klagen dieser Art mit der Forderung zusammen, dass das beanstandete Musikstück gelöscht wird. Stand jetzt ist der Song aber noch überall verfügbar.

Eventuell entscheidet sich Shindy also, sich auf einen Rechtsstreit mit Disney einzulassen. Die Chancen auf Erfolg sind allerdings nicht unbedingt aussichtsreich. Moses Pelham verhandelte ein zwei-sekündiges Sample über 20 Jahre bis zum Europäischen Gerichtshof. Am Ende blieb die Entscheidung extrem schwammig. Aus Sicht der Kunstfreiheit wäre es wünschenswert, dass der Song online bleibt.

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