Nach Anklage zur Brandstiftung – Bushido drohen 10 Jahre Haft
© Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)
Mit Gerichten kennt sich Bushido mittlerweile ziemlich gut aus. Aktuell tritt er als Nebenkläger in einem Mega-Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und dessen Brüder auf. Über 20 Verhandlungstage sagte der Rapper dort als Zeuge aus, über 50 Prozesstage dauert das Verfahren inzwischen insgesamt an.
Bushido
Doch nun wird sich der 43-Jährige selbst als Angeklagter vor Gericht verantworten müssen. Wegen eines Vorfalls im Jahr 2013 drohen ihm im schlimmsten Fall bis zu 10 Jahre Haft. Dies berichtet nun der Stern, denen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft Potsdam bestätigt worden ist.
Vorgeworfen wird dem Rapper gemeinschaftliche Brandstiftung. Laut Anklage soll er zwei Personen damit beauftragt haben, in seinem eigenen Anwesen in Kleinmachnow ein Feuer zu legen. Zweck dieser Aktion soll gewesen sein, auf diese Weise den Denkmalschutz der Villa zu umgehen und eine Zahlung von der Versicherung zu erhalten.
10 Jahre Haft
Sollte der Fall für ihn negativ ausgehen, könnte er bis zu 10 Jahre hinter Gittern landen. Seine Vorstrafen kommen zudem erschwerend hinzu. Vor Jahren akzeptierte er einen Strafbefehl über 135.000 Euro und bekannte sich so schuldig, Steuerhinterziehung begangen zu haben. Wegen eines Versicherungsbetrugs, bei dem er 360.000 Euro von seiner Versicherung haben wollte, wurde er des Weiteren zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Stern schreibt:
„Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anis Ferchichi (…) wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung nach § 306 Strafgesetzbuch angeklagt. Sie wirft ihm vor, im Dezember 2013 zwei Komplizen beauftragt zu haben, im Dachstuhl seines Hauses in Kleinmachnow Feuer zu legen.
(…) So konnte er beim Umbau der historischen Villa die Bestimmungen des Denkmalschutzes umgehen und von der Versicherung Schadensersatz bekommen. Sollte der 43-jährige Familienvater verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Anis Ferchichi ist bereits einschlägig vorbestraft.“
(Quelle: Stern)
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