Koks, Weed und Alkohol – Gzuz spricht über Drogenkonsum nach 187-Durchbruch

Gzuz

Vor wenigen Wochen startete der Berufungsprozess für Gzuz, nachdem er im September 2020 verurteilt worden ist. In erster Instanz wurde der Rapper zu einer Geldstrafe von 510.000 Euro verdonnert. Zusätzlich verurteilte das Gericht ihn zu einer Haftstrafe von 18 Monaten. Dies lag sogar noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Im Berufungsverfahren kann sich der Rap-Superstar noch einmal vor dem Landgericht Hamburg verteidigen. Dort gab er sich an den ersten Prozesstagen einsichtig und erklärte, er habe früher viel Blödsinn gemacht. Aber auch die vorherige Verhandlung am Amtsgericht kritisiert er.

Der 33-Jährige erklärte am ersten Prozesstag, man habe nicht ihn, sondern seine Kunstfigur bestrafen wollen: „Das Verfahren war für mich schockierend. Ich hatte den Eindruck, der Amtsrichter wollte mich vorführen (…). Er hat die Kunstfigur ‚Gzuz‘ mit dem Menschen Kristoffer Klauß verwechselt. (…) Ich weiß, dass mir die Balance auch nicht immer gelingt.“

Koks, Weed und Alkohol

Jetzt ging das Berufungsverfahren weiter. Das zu Beginn für den 7. Februar geplante Urteil, wird noch einmal aufgeschoben, da weitere Zeugen vernommen wurden. Diese konnten Gzuz vor allem bei den Vorwürfen zu Drogen- und Waffenbesitz entlasten.

Zu seinen anderen Eskapaden gab der Rapper zu, sich „daneben benommen“ zu haben. Dass er so oft in Skandale verwickelt war, lag jedoch vor allem durch seinen Lebensstil, der aus Alkohol, Party und Drogen bestand. Egal wo er aufgetaucht ist, stand Eskalation auf der To-Do-Liste: „Überall, wo wir hinkamen, war das die Party des Monats“

Zusätzlich beschrieb er seinen generellen Alkohol und Drogenkonsum seit dem Durchbruch der 187 Strassenbande. Die Mopo schreibt: „Der Rapper habe angegeben, seit dem Durchbruch der 187 Strassenbande häufig Alkohol, Marihuana und Kokain konsumiert zu haben. Auch als der Prozess im Jahr 2020 stattfand, sei er an einigen Verhandlungstagen noch vom Vorabend betrunken gewesen. An einem Tag war Gzuz damals sogar des Saales verwiesen worden.“ 

Hier seht ihr die Meldung

Abendblatt.de

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