Tänzerin verklagt Snoop Dogg wegen Vergewaltigung

Anklage

Eine Frau, die regelmäßig als Bühnentänzerin für Snoop Dogg und seinen Kollegen Bishop Don „Magic“ Juan gearbeitet hat, verklagt nun die beiden Männer. Die Dame behauptet, dass die beiden Stars vor etwa zehn Jahren s*xuell übergriffig wurden.

Sie reichte ihre Klage bereits am Mittwoch vor einem Bundesgericht in Los Angeles ein. Sie behauptet, dass ihre angeblichen Übergriffe durch den Rapper und seinen Freund kurz nach dem Besuch eines Snoop Dogg-Konzerts, am 29. Mai 2013 stattfanden.

Laut der Klage, die die Newsplattform „Rolling Stone“ erhalten hat, behauptet die Frau wie folgt. Nachdem sie eine Mitfahrgelegenheit von Bischof Don „Magic“ Juan nach Hause angenommen hatte, soll sie gegen ihren Willen in seinem Haus gelandet sein.

Sie behauptet, dass Juan sie in seinem Haus angriff, als er „seinen P*nis aus seiner Hose zog“ und sie mit seinem Glied wiederholt oral belästigt hätte. Er soll „wiederholt seinen P*nis in ihren Mund geschoben“ haben.

Snoop Dogg

Die anonyme Anklägerin behauptet, dass sie in ein Aufnahmestudio gefahren wurde, in dem Snoop an einer Serie arbeitete. Sie behauptet, dass Snoop Dogg sie dort haben wollte und sie zu „seinem Wettermädchen“ machen könnte. Sie willigte ein, „in der Hoffnung, ihre Karriere voranzutreiben“, heißt es in der Klageschrift.

Doch die Klägerin fühlte sich krank und benutzte eine Toilette im Studio, als Snoop Dogg unerwartet den Raum betrat, die Tür schloss, sie an der Schulter packte und ihr seinen P*nis in den Mund steckte.

„Nach ein paar Minuten zog der Angeklagte Snoop Dogg seinen P*nis aus dem Mund der Klägerin zurück, sichtlich unzufrieden mit dem Widerwillen und dem Ekel der Klägerin, zum Oralsex gezwungen zu werden“, heißt es in der Beschwerde.

Der Rapper soll anschließend mast*rbiert haben und ejakulierte auf die obere Brusthälfte der Frau. Dann soll er die Klägerin „gedemütigt, verängstigt und in Panik“ im Badezimmer alleine gelassen haben. Der Rapper streitet jegliche Vorwürfe ab.

Hier ein Tweet dazu:

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