250.000 Euro Ordnungsgeld – Bushido erlangt einstweilige Verfügung gegen den Stern

Marco Verch / CC 2.0)

Tonaufnahmen

Vor einigen Wochen brachte ein Bericht des „Stern“ Wirbel in den Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaler. Das Magazin berichtete von einer Tonaufnahme, die die Zeugenaussage des Rappers widerlegen sollte. Darin zu hören sind Bushido, Arafat und weitere Brüder des Abou-Chaker-Clans. Inzwischen liegt die Aufnahme auch dem Gericht vor und wird ausgewertet, geprüft und verschriftlicht.

Relativ schnell nach dem Bericht meldete sich Bushido selbst zu Wort. Er betonte in einem ersten Statement, dass er weiter bei seiner ursprünglichen Aussage bleibt. Vor Gericht stellte auch sein Anwalt Tzschoppe die Aufnahme in Frage. Vor allem die Lange der Audiodatei wirft Rätsel auf. Bushido gab an, 4,5 Stunden in dem Raum gewesen zu sein. Die Audio hingegen ist lediglich knapp 2 Stunden lang.

Statement von Bushido

Ich bleibe bei meiner Schilderung der Ereignisse am 18. Januar 2018. Die angebliche Aufnahme, auf die sich der „stern“ bezieht, ist uns nicht bekannt und kann daher von uns auch nicht überprüft werden. Es ist jedoch sehr verwunderlich, dass fast 1,5 Jahre nach Prozessbeginn plötzlich eine Aufnahme aufgetaucht sein soll, die die Angeklagten entlasten soll und diese Aufnahme nicht etwa von den Angeklagten in den Prozess eingeführt wurde sondern stattdessen dem „stern“ zugespielt werden.“

Landgericht Hamburg

Jetzt erzielt Bushido einen juristischen Erfolg gegen die Berichterstattung des Stern. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die der Stern eine Reihe von Aussagen nicht mehr treffen darf. Die Einzelheiten dazu hat Bushido in seiner Story gepostet. Im Großen und Ganzen darf der Stern nicht den Eindruck erwecken, Bushido habe vor Gericht falsche Angaben gemacht.

Außerdem wird ihnen vorgeworfen, den Antragsteller Bushido vorverurteilt zu haben. So wurde ihm keine Möglichkeit eingeräumt, Stellung zu der Audio zu beziehen. Er wusste nicht, dass der betreffende Bericht auf einer Audioaufnahme fußt. Dem Stern bleibt die Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten. Fürs erste bleibt es jedoch ein Sieg für Bushido.

Auszug aus dem Beschluss des Gerichts

„Erlässt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 24 (…) am 02.03.2011 ohne mündliche Verhandlung der Dringlichkeit wegen (…) den folgenden Beschluss: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzendes Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000.- (…) untersagt, durch die Berichterstattung (…) den Verdacht zu erwecken, die Aussagen des Antragssteller in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin über die Ereignisse während des Treffens (…) am 18.01.2018 seien unzutreffend, wie sich aus einer Audioaufnahme ergebe […]. Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist nicht an eine Frist gebunden.“

Der letzte Teil des Schreiben

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