Fat Comedy ist in psychologischer Behandlung und schickt Brief an Oliver Pocher
Fat Comedy vs. Oliver Pocher
Die Ohrfeige von Fat Comedy an Oliver Pocher wird aller Voraussicht nach in einem Gerichtsprozess enden. Eine Anzeige wegen Körperverletzung wurde bereits gestellt. Und nach aktuellem Wissensstand dürften die Chancen auf eine Verurteilung ziemlich hoch stehen. Für Fat Comedy bedeutet das eine fast sichere Strafe. Einzig und allein die Höhe scheint noch unklar zu sein.
Entschuldigungs-Schreiben
Monate nach dem Vorfall gibt es jetzt neue Entwicklungen in dem Fall. Wieder versucht es Fat Comedy mit einer direkten Entschuldigung Richtung Oliver Pocher und so eine Verurteilung vor Gericht abzuwenden. Gegenüber der Bild hat er mitgeteilt, ein Schreiben an Pocher geschickt zu haben.
Der Comedian erklärte schon vorher, kein Interesse an einem Gespräch zu haben. Auch die neue Entschuldigung ließ er bisher unbeantwortet. Dennoch versucht Fat Comedy es weiter: „Ich habe mich über meinen Anwalt an Oli Pocher gewandt und um Entschuldigung gebeten und würde dies auch gern persönlich tun.
Ich habe in dem Moment in der Westfalenhalle, als vieles Aufgestaute in mir hochkam, völlig falsch reagiert. Stattdessen hätte ich Oli Pocher einfach nur eine „verbale Ansage“ machen sollen. Ich lasse nun mit psychologischer Hilfe aufarbeiten, wie es zu dem Emotions-Ausbruch kommen konnte.“
Psychologische Aufarbeitung
Neben der Entschuldigung kündigt der Anwalt des Social Media-Stars an, dass er sich helfen lassen wolle. Fat Comedy sei inzwischen in Kontakt mit einer Psychologin, die ihm bei der Bewältigung der Situation helfe. Sie würden gemeinsam aufarbeiten, weshalb der 23-Jährige dermaßen ausgebrochen ist:
„Fat Comedy ist früher aufgrund seines Übergewichts häufig Mobbing-Opfer geworden, all das ist in ihm hochgekommen, als er das personifizierte Sinnbild für das Herunterputzen anderer Menschen sah: Oli Pocher. Das ist keinesfalls eine Entschuldigung der Tat, sehr wohl aber eine Erklärung für diese. Bei der psychologischen Aufarbeitung hat sich bereits ergeben: So falsch und strafbar die Tat auch war, sie hat meinem Mandanten seelische Erleichterung verschafft. Psychologisch gesprochen: Die Tat war psychohygienisch!“
(Quelle: BILD)
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