Nach Rechtsstreit – Shindy legt mit Provokation nach

„Im Schatten der Feigenbäume“

Im August letzten Jahres kam Shindy mit seiner Single „Im Schatten der Feigenbäume“ nach über einem Jahr aus der Versenkung zurück. Über 12 Monate hatte er bis dahin keine Musik mehr veröffentlicht. Die Single sollte sein großes Comeback einleiten. Und das tat sie auch – aber nicht allzu lange.

Denn nur wenige Tage später musste der Song von allen Plattformen entfernt werden. Grund dafür war eine Klage vom Multimilliarden-Konzern Disney. Der Song verwendete als Beat-Sample eine Abwandlung der Melodie des Disney-Films „Die Schöne und das Biest“. Rein musikalisch hat sich das Sample perfekt in die Atmosphäre des Tracks eingefügt. Nicht umsonst haben Re-Uploads des Original-Tracks Hunderttausende Views auf Youtube.

Disney

Aber ob etwas künstlerisch gut ist, ist dem Konzern Disney nicht wichtig. Der Medien-Gigant macht aber keine halben Sachen, wenn es um seine Rechte geht. Prompt bekam Shindy dies zu spüren und hatte eine Klage am Hals, die letztendlich dazu führte, dass er seinen Song wieder löschen musste und in der Form nicht weiter bewerben konnte.

Als Konsequenz veröffentlichte Shindy eine Version mit neuem Beat, der zwar auch sehr gut ist, an die Magie des Originals aber nicht ganz rankommen konnte. Wie jeder weiß, musste kurz darauf unabhängig von dieser Klage das gesamte Album abgesagt werden. Geholfen haben dürfte die Klage für die erste Singleauskopplung allerdings nicht.

Shindy

Ein Jahr nach der Klage ist Shindy jetzt wieder zurück. Und diesmal soll sein Album „In meiner Blüte“ tatsächlich erscheinen. Wer jetzt denkt, dass er sich für der Release vorgenommen hat, die Finger von Disney zu lassen, irrt sich jedoch. Obwohl er vor weniger als 12 Monaten eine Klage des Unternehmens am Hals hatte, bedient er sich jetzt wieder bei Disney.

In seiner Story teilte Shindy ein Plakat, bzw. Shirt-Design für seinen anstehenden Auftritt auf dem OpenAir-Frauenfeld. Darauf ist unter anderem sein Name zu lesen. Die Buchstaben haben dabei dieselbe Schriftart wie der berühmte Schriftzug von Disney. Inwiefern die Schriftart rechtlich geschützt ist, ist unbekannt. Allerdings dürfte es kein Zufall sein, dass sich Shindy jetzt ausgerechnet bei dem Konzern bedient, der ihn für seine vorletzte Single verklagt hat. Was meint ihr – Seitenhieb oder Friedensangebot an Disney?

Hier seht ihr das Design

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