T-Low äußert sich zur Verurteilung von Danny als Vergewaltiger
Danny
Danny ist ein wachsender YouTuber dessen gleichnamiger YouTube-Channel zum Zeitpunkt des Artikels rund 147.000 Abonnenten zählt. Bekannt wurde er in den letzten Monaten vor allem mit V-Logs, in denen T-Low vertreten war und die Beiden zusammen mit anderen Kumpels ein paar Pranks vor laufender Kamera machten.
So unterhaltsam der Content auch ist, so ernst ist die Lage jetzt um den aufstrebenden YouTuber: Zuerst erhielt er eine Anzeige wegen Vergewaltigung, wonach er jetzt strafrechtlich verurteilt wurde. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte Danny nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Die Verurteilung geschah nach einer Anzeige, die von Dannys Ex-Freundin gestellt wurde. Diese wandte sich nach dem Urteil via Twitter an die Öffentlichkeit und wollte so auf die Sache aufmerksam machen – inzwischen wurde der Tweet dazu aber wieder entfernt.
Laut einer Erklärung des Amtsgerichts in Nürnberg wurde Danny als schuldig empfunden und zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Im Urteil war des Weiteren von einer Angststörung die Rede, unter der Danny zwischenzeitlich als Kind und in seiner Jugend gelitten haben soll.
Reaktionen
In Anbetracht der immer größer werdenden Beliebtheit des YouTubers verbreitete sich auch die Anzeige und der dazugehörige Tweet seiner Ex-Freundin rasant und viele Fans von Danny bekamen davon Wind. Prompt forderten sie eine Stellungnahme, die es bislang noch nicht gab. Dafür reagierten bislang andere bekannte Persönlichkeiten – unter anderem veröffentlichte MontanaBlack einen Tweet, in welchem er die Tat aufs schärfste verurteilte.
Reaktion von T-Low
Nun gibt es auch die Reaktion von T-Low. Viele Fans hatten ein Statement des Rappers gefordert, da dieser zuletzt sehr häufig in den Videos von Danny zu sehen war. Auch im vor drei Tagen erschienen Video war der „We Made it“-Rapper dabei. Jetzt reagiert er schockiert auf das Urteil und erklärt die Videoreihe mit seinem Kumpel vorerst für beendet.
Hier seht ihr das Statement