1 Jahr nach Zalandobetrug an Bushido – Gericht trifft Entscheidung über Patron61

(Credits: Amazon Prime Video)

Betrug an Bushido

Der Fall rundum den berühmt-berüchtigten Zalando-Betrüger hat im letzten Jahr weite Kreise gezogen. Über Monate wurden über den Namen von Bushido Bestellungen bei Zalando getätigt und von seinem Privatkonto gezahlt. Unbemerkt konnten ein oder mehrere Betrüger Hunderte Pakete auf seinen Namen bestellen.

Kurze Zeit nachdem die Betrugsmasche aufgeflogen ist, wurden Vorwürfe gegen einen Deutschrap-Newcomer laut. Der Youtuber Christoph Schrembs deckte in einem Video auf, dass Patron61 mit dem Zalando-Betrüger zusammenzuhängen scheint. Er entdeckte starke Parallelen zwischen dem Betrug an Bushido und einem Songtext von Patron61.

Hier wird der Fall erklärt

Patron61

Ein Jahr später gibt es nun ein Urteil in dem Fall. Den wahren Zalando-Betrüger konnte man bis heute nicht fassen. Aber zumindest konnte nun der Rapper Patron61 als Beschuldigter entlastet werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Anklage gegen den Bielefelder fallen gelassen. In einem Tiktok-Video rollt der Newcomer die ganze Sache noch einmal detailliert auf.

Patron61 hat einen Freispruch erwirkt

„Wie viele Leute wissen, vor circa 12 Monaten, fast 1 Jahr, habe ich eine Anklage bekommen von der Staatsanwaltschaft Berlin. Dass ich auf Personen öffentlichen Lebens bei Zalando mir über Hunderte Pakete bestellt hab. RTL hat berichtet, Raptastisch, was weiß ich, weiß der Geier. Dann wegen diesem Youtuber (Christoph Schrembs) – erst war ich sauer auf ihn, aber jetzt bin ich mittlerweile dankbar.

Wenn ihr Bushido Zalandobetrug bei Youtube eingebt, kommen ja 1000 Berichte und auch dieses Youtube-Video (…) dass die Staatsanwaltschaft als Beweismittel genutzt hatte, weil danach mein Musikvideo kam und ich explizit über Zalandobetrug gerappt habe.

Jedoch habe ich diese Straftat natürlich nie begangen. Und deshalb habe ich heute auch Post erhalten. Von der Staatsanwaltschaft Berlin. (…) Und das Verfahren wurde natürlich wie immer gemäß §170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Juristendeutsch, auf gut deutsch gesagt bedeutet das: Ich bin unschuldig. Und somit habe ich einen Freispruch erwirkt.“

Hier seht ihr die ganze Erklärung

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