Bushido ist vor dem Verfassungsgericht gescheitert

© Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)

Index

Während aktuelle Rapalben von der Öffentlichkeit und den zuständigen Kontroll-Apparaten meistens ohne weiteres akzeptiert werden, war dies noch vor einem Jahrzehnt nicht der Standard. Viele Rapper hatten damit zu kämpfen, dass ihre Alben auf dem Index landen, sollten die Texte zu hart werden.

Ein bekanntes Beispiel hierfür ist der dritte Ableger der „Jung Brutal Gutaussehend“ (JBG) Reihe von Farid Bang und Kollegah. Einige Monate nach Release des Albums, welches im Rahmen der „ECHO“-Verleihung für Kontroversen in der Öffentlichkeit sorgte, erklärte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf ihrer Webseite, dass das Album auf den Index aufgenommen wird. Dasselbe Schicksal erfuhr bereits der zweite Teil der Album-Reihe.

Bushido

Ein weiterer Rapper, der in der Vergangenheit immer wieder mit der Indizierung seiner Werke zu kämpfen hatte ist der in Dubai lebende Bushido. Besonders in der aktuellen Zeit, in der Streaming den größten Teil des Umsatzes eines Albums ausmacht, ist eine Indizierung ein harter finanzieller Schlag ins Gesicht.

Sonny Black

Im Jahr 2014 veröffentlichte Bushido sein Solo-Album „Sonny Black“, welches kurze Zeit nach der Veröffentlichung auch schon auf dem Index landete. Diese Entscheidung ließ der Berliner jedoch nochmal überprüfen und kündigte bereits mehrfach an, dass bald eine endgültige Entscheidung fallen würde.

Diese gab es zunächst 2019. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte dort erneut entschieden, dass das Album „Sonny Black“ weiterhin auf dem Index bleiben solle, was eine herbe Niederlage für den Berliner Rapper darstellte. Bushido war selbst bei der damaligen Verhandlung anwesend, was zeigen dürfte, dass ihm das Album ziemlich am Herzen liegt. Und bis heute hat er nicht aufgegeben, alles für eine Freischaltung von „Sonny Black“ zu tun.

Verfassungsgericht

Denn mit der inzwischen sieben Jahre alten Indizierung zog er bis ans Verfassungsgericht – dort war der Berliner Rapper gestern anwesend. Doch auch hier musste Bushido eine Niederlage einstecken, wie die Tagesschau berichtet: „Die Indizierung verletze ihn nicht in seiner Kunstfreiheit, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die Karlsruher Richterinnen und Richter nahmen die Klage deshalb gar nicht zur Entscheidung an – sie habe keine Aussicht auf Erfolg.“ (Quelle: Tagesschau)

Heißt im Klartext: Sonny Black bleibt auch weiterhin auf dem Index. Nicht nur Bushido, sondern auch für die Fans dürfte dies eine schlechte Nachricht sein, da sie das Album als absoluten Bushido-Klassiker einstufen.

Bericht der Tagesschau
Bericht der Tagesschau

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