Oliver Pocher erhält vor Gericht Recht gegen Fat Comedy

Fat Comedy vs. Oliver Pocher

Die Ohrfeige von Fat Comedy an Oliver Pocher ist bereits weit über 1 Jahr her. Der Fall schlug damals derartig hohe Wellen, dass sich die meisten vermutlich trotzdem noch gut daran erinnern werden. Mehrere Wochen lang war die Schelle von Comedian zu Comedian Topthema, nicht zuletzt auch wegen der darauffolgenden Schlammschlacht auf Social Media.

Noch immer gibt es in diesem Streitfall weder ein Urteil, noch einen Prozess. Klar ist, dass die beiden sich noch vor Gericht wiedersehen werden. Pocher reichte bereits Klage wegen Körperverletzung ein. In diesem Zuge fordert er eine Summe von 100.000 Euro als Schmerzensgeld.

Klar ist nur, dass es definitiv noch zu einem Verfahren kommen wird. Der erste Termin wurde vor wenigen Wochen verschoben und dürfte demnächst neu angesetzt werden. Dann sehen sich die beiden in Dortmund wieder, dort wo sich die Ohrfeige ereignet hat.

Verschmähungs-Verfahren

Aber das ist nicht der einzige Rechtsstreit, den Pocher und Fat Comedy führen. Der 45-Jährige verklagte seinen 23-Jährigen Comedy-Kollegen schon vor geraumer Zeit wegen dessen Verhaltens auf Social Media. Konkret geht es um ein Äffchen-Video, mit dem sich Fat Comedy, der bürgerlich Omar heißt, über Oli Pocher lustig gemacht hatte.

In diesem Fall hat die Seite von Pocher nun einen Erfolg erzielt. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde Fat Comedy verboten, dieses Video erneut zu teilen. Generell dürfe er gar keine Tierbilder und Videos mehr in Bezug auf Oli Pocher teilen. Bei Zuwiderhandlung droht ihm eine Geldstrafe von 250.000 Euro. Die Anwältin von Pocher zeigt sich nach dem Urteil zufrieden und tritt noch einmal gegen Omar und seinen Anwalt nach.

Pocher-Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer

„Dem ,Künstler‘ und seinem Anwalt fällt offensichtlich nichts Besseres ein, als sich mit Gewaltverherrlichung und Diffamierung Dritter in die Medien zu bringen. Ich finde das erbärmlich. Das Gericht hat klug entschieden. Nicht nur für unseren Mandanten. Auch im Sinne von Anstand und Menschlichkeit.“

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