Arafat gegen Hamad45 – Jetzt spricht die Anwältin
Arafat gegen Hamad
Seit einigen Tagen herrscht eine angespannte Lage zwischen dem arabischen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und dem ehemaligen Rapper Hamad45. Nachdem der mittlerweile gegen Arafat verfeindete YouTuber Sharo ein Video mit Hamad hochgeladen hatte, ist ein Beef zwischen den Parteien ausgebrochen.
In diesem Video haben Sharo und Hamad mehrere Male gegen die Abou-Chaker-Familie geschossen, bezeichneten den Clan-Chef sogar als „Feigling“, was Arafat nicht auf sich sitzen lassen hat. Denn in einer Instagram-Story kündigte er bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung des Videos schon eine Abrechnung an:
„Schaut euch bitte das Video von den beiden Pappnasen an, damit sie zumindest ein bisschen Fame bekommen. Und damit jeder von euch eingeweiht ist, worum es in dieser Sache überhaupt geht. Mein Statement dazu gibt es am Sonntag um 22 Uhr auf Tiktok! Wir werden die Sache Punkt für Punkt durchgehen. Seid gespannt.“
Ali Bumaye
Sogar Arafats Cousin, Ali Bumaye, hat bereits ein Statement zu diesem Beef abgegeben. Nachdem Hamad behauptet hatte, dass selbst „Arafats Cousin kein Bock“ auf ihn hätte, veröffentlichte Ali Bumaye eine Instagram-Story mit folgendem Statement: „Ich bin nicht immer seiner Meinung und ja manchmal haben wir bisschen stress ABER er war und bleibt immer meine Familie egal was kommt“
Anwältin
Der Beef zwischen Arafat und Hamad45 dauert bis heute noch an und dürfte weiter eskalieren. Denn jetzt hat der Clan-Chef sogar seine Anwältin eingeschaltet und ihr folgende Frage gestellt: „Zum damaligen Prozess gegen Hamad45, kann uns ja diese liebe Anwältin etwas erzählen. Ein paar Fragen: 1.: Habe ich vor Gericht nur das kleinste gegen Hamad45 ausgesagt? 2.: Wie lange habe ich damals vor Gericht ausgesagt? 3.: Wie ist es, wenn man vor Gericht als Zeuge geladen wird. Muss man Aussagen und auf die Fragen des Gerichtes antworten?“
Diese Instagram-Story teilte die Rechtsanwältin für Strafrecht, Arabella Pooth, und beantwortete seine Fragen wie folgt: „1. Meiner Erinnerung nach nicht. 2. Das kann ich nicht mehr genau sagen, ich weiß nur noch, dass die Mittagspause dazwischen lag. 3. Ja, es sei denn, man hat einen Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn nicht, muss man aussagen, andernfalls kann man sogar in Beugehaft genommen werden.“
Hier die Instagram-Story: