Arafat Abou-Chaker muss über 3,2 Millionen Euro an Bushido zahlen
(Credits: Spiegel)
Bushido vs. Arafat
Wie jeder weiß, befinden sich Arafat und Bushido bereits seit Jahren im Rechtsstreit. In mehreren Verfahren standen, bzw. stehen sie bis heute vor Gericht. Mal gibt es ein Urteil zu Gunsten von Arafat, mal geht Bushido als Sieger hervor. Nun berichtet der Spiegel in einer aktuellen Reportage über zwei Verfahren, die negativ für Abou-Chaker ausgingen.
Bei einem dieser Verfahren wurden Bushido über 2,2 Millionen Euro zugesprochen, die Arafat ihm zurückzahlen sollte. Das sind Einnahmen, die Arafat nach Ansicht eines Gerichts unrechtmäßig erhalten habe. Obwohl er Einspruch gegen das Urteil einlegte, ist das Urteil „vorläufig vollstreckbar“. Konkret heißt dies, dass das Geld jetzt schon eingefordert werden kann.
Arafat muss 3,2 Millionen Euro zahlen
„Das Gericht fällt ein sogenanntes Versäumnisurteil. Vorläufig vollstreckbar. Arafat Abou-Chaker hat Einspruch eingelegt. Kein Wunder, muss er doch an Bushido, laut Urteil 2,2 Millionen Euro zahlen. Plus Zinsen. Dazu kommt noch eine Million Euro aus einem anderen Verfahren. Für Arafat Abou-Chaker, der aktuell gemeinsam mit seinen Brüdern in Berlin vor Gericht steht, lief es schon mal besser.“
Möglicher Millionen-Betrug
Das zweite Verfahren ist nicht weniger kurios. Arafat schlug Bushido demnach vor, in einen Künstler aus der Türkei zu investieren. Knapp über 1 Million Euro zahlte der EGJ-Chef für dieses Geschäft und sollte ein Musikalbum mit Musikvideos und kompletter Promo erhalten. Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass gar kein neues Album produziert wurde und er Geld für ein Album bezahlt hat, das bereits auf dem Markt war.
In der Spiegel-Doku heißt es: „Der Streit mit Bushido, bei dem es um 1 Million Euro geht, beginnt 2007. Arafat will, dass Bushido in Istanbul investiert. In einen Künstler und seinen türkischen Musikproduzenten. (…) Bis heute ist die Sache strafrechtlich nicht aufgeklärt.“
Auch Bushido äußert sich in der Reportage zu dem Thema. Er und sein Anwalt gehen von einem Betrugsfall aus: „Wir mussten sehr stark davon ausgehen, dass dies ein Betrug an mich war. Ich bin sehr stark davon ausgegangen, dass Arafat über eine dritte Person dieses Geld als Cashback wieder zurückbekommen hat.“
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