Obwohl Samra vor Gericht gewonnen hat – Arafat macht einfach weiter

Arafat vs. Samra

Vor einigen Monaten gab Arafat Abou-Chaker bekannt, in einen neuen Geschäftszweig einsteigen zu wollen. Wie viele andere Persönlichkeiten aus der Deutschrap-Szene, hat er eine eigene Marke für E-Zigaretten auf den Markt gebracht. Dabei hat er sich allerdings für einen denkwürdigen Namen entschieden.

Der ehemalige Manager von Bushido wollte nämlich Vapes unter dem Namen „Samra“ veröffentlichen. Dies rief – aus offensichtlichen Gründen – Samra und dessen Bruder Haider auf den Plan. Haider, der sich im Hintergrund um das Business von Samra kümmert, warf Arafat vor, Geld auf den Nacken des Rappers machen zu wollen.

Er enthüllte in seinen Ausführungen auch, dass sich Arafat den Namen von Samra markenrechtlich eintragen lassen hat, als dieser noch bei Ersguterjunge unter Vertrag stand. Diesen Namen wolle er nun unberechtigterweise zur Vermarktung seines Shishatabaks nutzen, was Samra und Haider nicht zulassen.

Rechtsstreit gewonnen

Weil Arafat die Marke trotzdem auf den Markt gebracht hat, zog Samra vor Gericht. Vor knapp 3 Wochen konnte er dann seinen Erfolg vor Gericht vermelden. Das Gericht hat es Arafat untersagt, das Produkt unter dem Namen von Samra auf den Markt zu bringen. Will Arafat das Urteil anfechten, müsste er vor die nächste Instanz ziehen:

„Er hat einfach meinen Namen patentiert damals, ich wusste nichts davon. Nicht nur von mir, auch von anderen Rappern. Hat versucht, auf meinen Nacken Geld zu machen. Und das werde ich nicht zulassen, das kannst du auf jeden Fall knicken. Ich habe in erster Instanz den Rechtsstreit schon gewonnen und bin stolz darauf. Wir werden in Zukunft sehen, was da abgeht.“

Samra-Vapes

Und dies ist scheinbar genau das, was Arafat tun möchte. In seiner Story teilte er einen Post, in dem er seinen Vape an eine andere Person geschickt hat. Dies dürfte – zumindest rechtlich – als Werbung für das Produkt zählen, wodurch Arafat aller Wahrscheinlichkeit nach gegen das Urteil des Gerichts verstößt. Es ist also davon auszugehen, dass er versuchen wird, den Markennamen vor dem Landgericht durchzudrücken.

Hier seht ihr es

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