Produzent von Capital Bra lässt den Disstrack gegen Bushido löschen

Bushido vs. Capital Bra

Vor einem Monat veröffentlichte Capital Bra die Antwort auf den Disstrack von Bushido. Mit „Arkham Asylum“ reagierte er auf den unerwarteten Diss „Dark Knight“, in dem sein Ex-Labelchef rund 6 Minuten lang gegen ihn austeilte. Die überwiegende Mehrheit der Fans sah Bushido nach dem beidseitigen Schlagabtausch als Sieger des Beefs.

Dennoch war die Antwort aus Sicht von Capital Bra wichtig. In einem Interview mit der BILD erklärte der 29-Jährige, dass dies seine endgültige Reaktion ist und der Beef damit von seiner Seite aus abgeschlossen ist. Damit sei er nun wieder in der Lage, sich auf seine eigene Musik zu fokussieren.

Halfway

Doch nun gibt es Probleme für Capital Bra in Zusammenhang zu seinem Bushido-Disstrack. Denn wer jetzt nach dem Musikvideo zu „Arkham Asylum“ sucht, wird auf Youtube die folgende Meldung erhalten: „Dieses Video ist aufgrund einer Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung von Aidan Crotinger nicht mehr verfügbar.“

Wie der Twitter-User Rabe8i herausgefunden hat, handelt es sich dabei um den Produzenten Halfway, der zum Producer-Team Splitmind gehört. Die Produzenten sind tatsächlich in der GEMA-Liste des Songs eingetragen. Jetzt haben sie den Song sperren lassen. Die Gründe dafür sind unklar.

Erneute Producer-Probleme

Es ist nicht das erste Mal, dass Capital Bra Ärger mit einem seiner Produzenten hat. Ein Producer aus Marokko wandte sich erst zu Beginn des Jahres mit Vorwürfen gegen den Berliner Rapper an die Öffentlichkeit. Capital Bra soll sein Instrumental unerlaubt genutzt haben. Als man sich danach auf einen Deal einigte, sei er dennoch nicht ausbezahlt worden:

„Ich bin ein in Marokko ansässiger Produzent (…) und habe kürzlich herausgefunden, dass mein Beat von dem großen deutschen Künstler Capital Bra verwendet wurde. Ich wurde von den Vertretern seines Labels kontaktiert und wir haben uns auf die Bedingungen für die Exklusivlizenz geeinigt, aber sie haben mir nie einen Vertrag geschickt oder mir das vereinbarte Honorar gezahlt. […]“

Hier seht ihr es