Bushido-Prozess – So wahrscheinlich ist es wirklich, dass Arafat im Knast landet

Marco Verch / CC 2.0)

Arafat Abou-Chaker

Vor wenigen Tagen wurde die Beweisaufnahme im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und seine Brüder offiziell beendet. Heute vor 6 Jahren soll er Bushido in seinem Büro festgehalten und bedroht haben. Seit gut dreieinhalb Jahren lief deshalb ein Prozess wegen Körperverletzung, versuchter Erpressung und Freiheitsberaubung gegen ihn.

Am 26. Januar soll endlich ein Urteil in dem Mammutverfahren, das insgesamt 111. Verhandlungstage umfasste, gefällt werden. Bevor dies passiert, bringen zunächst alle Seiten ihr Abschluss-Plädoyer vor. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sorgte bereits für den ersten Knall: Sie sehen die Vorwürfe gegen Arafat als erwiesen an und fordern deshalb eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten gegen den Musik-Manager.

„Die Staatsanwaltschaft hat für den Ex-Manager von Rapper Bushido eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten gefordert. Aus Sicht von Oberstaatsanwältin Petra Leister haben sich die Hauptvorwürfe gegen Arafat A.-Ch., der als ein Berliner Clanchef gilt, wie angeklagt bestätigt.“ (Deutsche Presse-Agentur)

„Absurd hoch“

Fraglich ist jedoch, wie realistisch die Forderung der Staatsanwaltschaft überhaupt ist. Als klagende Seite haben sie ein Interesse daran, den Prozess erfolgreich abzuschließen und Arafat Abou-Chaker öffentlichkeitswirksam ins Gefängnis zu bringen. Dabei bestehen erhebliche Zweifel daran, ob es am Ende überhaupt zu einer Verurteilung kommt.

Jetzt hat ein Journalist der FAZ eine Einschätzung dazu geliefert, ob Arafat Abou-Chaker tatsächlich in den Knast kommt. Die klare Antwort: Sehr wahrscheinlich, nein! In seinem Kommentar bezeichnet Sebastian Eder die geforderte Strafe als „absurd hoch“. Alles was über eine Bewährungsstrafe hinausgeht, so der Journalist, sei kaum vorstellbar:

„Sie wird sich etwas dabei gedacht haben, dass sie auch die Möglichkeit einer Geldstrafe erwähnte: Ihre Forderung nach mehr als vier Jahren Haft ist angesichts der Beweislage und dem Verlauf des Prozesses geradezu absurd hoch. Man kann sich kaum vorstellen, dass das Gericht am Ende auch nur eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängen wird.“

(Quelle: FAZ)

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