Einspruch von Fler – Bushido kann sein Album nicht veröffentlichen

Marco Verch / CC 2.0)

Bushido

Vor einigen Jahren unterschrieb Bushido bekanntlich einen millionenschweren Vertriebsdeal bei iGroove. Dieser sah seinerzeit vor, seine gesamte Diskographie neu zu veröffentlichen und Songs und Alben, die jahrelang nie irgendwo zu hören gewesen sind, wieder auf Spotify und Co. anzubieten.

Veto von Fler

Dieses Vorhaben ist – zu gewissen Teilen – jedoch gescheitert. Grund dafür sind zum einen die BPjM – und zum anderen Fler. Der Berliner Rapper ist auf dem Album nämlich so häufig vertreten, dass er einem Release von „VBBZS“ nämlich zustimmen müsste, was er aufgrund des schlechten Verhältnisses zu Bushido natürlich nicht tut. Auch für „Sonny Black“ gibt es aufgrund einer Indizierung keine Chance, auf eine erneute Veröffentlichung.

Bushido über „VBBZS“

„Früher war es ja immer so gewesen. Da gab es halt ein Indizierungsverfahren und dann wurden halt bestimmte Musiktitel auf einem bestimmten Album halt indiziert. Ich hatte mal „King of Kings“ und da wurden 3 Songs indiziert. Dann konnte ich diese 3 Songs halt runternehmen und konnte dann praktisch den Rest des Albums sowohl physisch, als auch digital re-releasen.

Ich musste nur den betreffenden Song runternehmen. So ist es beispielsweise auch bei „Vom Bordstein bis zur Skyline“, das ist ja „Drecksstück“ immer noch indiziert. Ich verstehe es auch einfach nicht, 21 Jahre später immer noch. Naja, scheiß drauf. Und könnte das Album natürlich, wenn Fler nicht dagegen wäre, könnte ich das ganze Album außer „Drecksstück“ veröffentlichen.“

Bushido über Sonny Black

„Bei Sonny Black haben wir das große Problem, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (..) so ein Exempel statuieren wollte. Die haben gesagt, pass mal auf, das gesamte Album in Gänze, jeder Song, jedes Wort, jeder Reim, alles was dort vorgetragen wird, ist so ernst zu nehmen und so bedrohlich und so unterirdisch, dass das ganze Album in Gänze indiziert wurde.

Das heißt, ich kann nicht mal „Mitten in der Nacht“ oder keine Ahnung was runternehmen und den Rest veröffentlichen. Das geht leider nicht, sondern das gesamte Album ist indiziert. Ich bin damit bis vor das Bundesverfassungsgericht und bin komplett abgeschmiert.“

Hier hört ihr den Podcast