Fünf Jahre später – Gericht fällt Urteil im Fall des Eminem-Stalkers
Gericht spricht klares Urteil
Fünf Jahre nach dem ersten Einbruch in Eminems Haus hat ein Gericht nun ein deutliches Urteil gesprochen: Matthew Hughes, der als langjähriger Stalker des Rappers bekannt ist, wurde zu einer Freiheitsstrafe zwischen 15 und 30 Jahren wegen schweren Hausfriedensbruchs sowie zu weiteren dreieinhalb bis siebeneinhalb Jahren wegen verschärften Stalkings verurteilt. Diese Strafen müssen nacheinander verbüßt werden. Hughes darf sich dem Rapper künftig nicht mehr nähern - mindestens 500 Fuß Abstand zu Wohn- und Arbeitsorten wurden gerichtlich angeordnet.
Der heute 32-jährige Hughes war bereits im April 2020 in Eminems Haus in Michigan eingedrungen. Damals fand sich der Musiker plötzlich seinem Stalker gegenüber - mitten in seinem Wohnzimmer. Laut Polizei sagte Hughes bei der ersten Begegnung, dass er gekommen sei, um Eminem zu töten. „Ich wurde wach und sah ihn einfach dort stehen“, schilderte der Rapper im Prozess.
Nach einer zunächst relativ milden Strafe - fünf Jahre auf Bewährung - kam es im Jahr 2023 zu einem erneuten Vorfall. Nur wenige Monate nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis wurde Hughes wieder auf Eminems Grundstück gesehen und wenig später verhaftet. Das Urteil in diesem Fall fiel nun deutlich härter aus.
Die dunkle Seite obsessiver Fanliebe
Der Fall Hughes hat nicht nur juristisch, sondern auch gesellschaftlich für Aufmerksamkeit gesorgt. Der Begriff „Stan“, von Eminem selbst in seinem gleichnamigen Song geprägt, beschreibt einen obsessiven Fan, der Grenzen zwischen Bewunderung und Besessenheit verliert. Ironischerweise wurde der Künstler nun selbst Opfer eines solchen Verhaltens.
Matthew Hughes hatte bereits 2019 ein Haus betreten, das früher Eminem gehörte. Damals fand man ihn schlafend im Gästehaus. Auch dieser Vorfall war ein frühes Anzeichen seines obsessiven Verhaltens. Die Eskalation erfolgte jedoch 2020, als Hughes mit Gewalt in Eminems Haus eindrang. Der zweite Einbruch 2023 bestätigte, dass es sich nicht um eine einmalige Tat handelte, sondern um ein gefährliches Muster.
Das Urteil spiegelt die Ernsthaftigkeit der Bedrohung wider, die von Hughes ausging. Es sendet auch ein deutliches Signal an andere potenzielle „Stans“: Prominente haben ein Recht auf Sicherheit und Privatsphäre - selbst wenn ihre Kunst Millionen bewegt.