Bushido gewinnt 3,68 Millionen Euro-Prozess gegen Arafat

Urteil im Zwangsversteigerungsprozess

Im Millionen-Prozess um die früheren Luxusvillen in Kleinmachnow hat Bushido vor dem Oberlandesgericht Brandenburg einen wichtigen Sieg errungen. Nach Informationen aus dem Verfahren bestätigte das OLG die Entscheidung des Landgerichts: Die bei Gericht hinterlegte Summe von 3,68 Millionen Euro aus der Zwangsversteigerung ist an Bushido freizugeben.

Im Mittelpunkt standen zwei Villen samt großflächigen Grundstücken am Zehlendorfer Damm, die Bushido (Anis Ferchichi) und Arafat Abou-Chaker gemeinsam hielten. 2022 ließ Bushido zur Aufhebung der Eigentümergesellschaft die Zwangsversteigerung beantragen. Die Objekte mit mehr als 16.600 Quadratmetern Gesamtfläche wurden für rund 7,4 Millionen Euro an Ahmed Abou-Chaker, den Sohn von Arafat, versteigert.

Die Erlösanteile wurden zunächst beim Gericht hinterlegt. Bushido klagte auf Freigabe seines Anteils und bekam bereits vor vier Jahren vor dem Landgericht Recht. Arafat legte Berufung ein, scheiterte nun aber. Damit ist der finanzielle Anspruch des Rappers in Höhe von 3,68 Millionen Euro bekräftigt.

Hintergrund und Reaktionen

Der Erfolg reiht sich in eine Serie jüngster Urteile zugunsten von Bushido ein. Erst im Januar entschied das Kammergericht Berlin, dass die Zusammenarbeit zwischen Bushido und Arafat auf sittenwidrigen Vereinbarungen beruhte (§ 138 BGB). Arafat muss Managerhonorare für 2016 bis 2018 in Höhe von 1,78 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen. Bereits zuvor wurde Bushido in Immobilienstreitigkeiten ein hoher Vermögenswert zugesprochen, den er als „Lottogewinn“ bezeichnete.

Arafat hatte nach seiner Niederlage im Januar in einem Livestream angekündigt, weitere Schritte zu prüfen. Wörtlich sagte er: „Nein, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann man noch vorgehen.“ Zudem betonte er: „Ich habe noch nie eine Rechnung, noch nie eine Rechnung geschrieben, wo drin steht: laut Management-Vertrag.“

Juristisch bleibt der Kernpunkt klar umrissen: Gerichte stellten ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung fest, das die künstlerische und wirtschaftliche Freiheit von Bushido erheblich beschränkte. Mit der nun bestätigten Freigabe der 3,68 Millionen Euro sind die Vermögensverhältnisse aus der Zwangsversteigerung für Bushido geklärt. Weitere Reaktionen der Beteiligten auf das OLG-Urteil stehen aus.