Nach mehrjähriger Haft – Verwaltungsgericht bestätigt Abschiebung von 18 Karat

Gericht bestätigt Abschiebung von 18 Karat

Der Dortmunder Rapper 18 Karat, bürgerlich Ivo Vieira Silva, sitzt seit Dezember 2022 wegen Drogenschmuggels im Gefängnis. Nach rund vier Jahren hinter Gittern rückt ein vorzeitiges Haftende näher. Parallel dazu hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun die von der Stadt Dortmund angestrebte Abschiebung nach Portugal vorerst bestätigt.

Hintergrund ist eine Ordnungsverfügung der Stadt, die bereits seit August 2025 vorbereitet wurde. Gegen diese ließ 18 Karat gemeinsam mit seiner Familie per Eilantrag vorgehen. Das Gericht lehnte den Antrag ab und stellte klar, dass das „öffentliche Vollziehungsinteresse“ überwiege. Drogenschmuggel und -handel seien „besonders schwere Beeinträchtigungen eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses“ und könnten auch nach der Haft die „Ruhe und physische Sicherheit der Bevölkerung“ gefährden.

Besonders ins Gewicht fällt für das Gericht die angenommene „konkrete Wiederholungsgefahr“. Laut Beschluss habe sich der Rapper „nicht ersichtlich“ aus seinem Umfeld gelöst. Als Indiz führte das Gericht seine Rolle beim Label Supremos an. Einer der Mitgründer ist zu neun Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilt, was den Verdacht nährt, 18 Karat könnte keinen ausreichenden Abstand zum Milieu halten.

Familie, Zukunft in Portugal und nächste Schritte

Seine Ehefrau Maya hatte bereits erklärt, die Familie wolle perspektivisch ohnehin nach Portugal auswandern. Dennoch kündigte sie an, die drohende Maßnahme anzufechten, weil sie es „nicht hinnehmen“ könne, im Ernstfall nicht nach Deutschland zurückkehren zu dürfen. Laut Gericht wiegen diese privaten Umstände den Beschluss nicht auf.

Die Richter verweisen darauf, dass 18 Karat den Kontakt zu seiner deutschen Frau und dem gemeinsamen Kind „bis auf Weiteres über soziale Medien oder außerhalb Deutschlands pflegen“ könne. Auch seiner künstlerischen Tätigkeit könne er in Portugal nachgehen. Damit bleibt der Weg für eine Abschiebung nach der Haft grundsätzlich offen.

Rechtlich ist die Entscheidung noch nicht endgültig. 18 Karat kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen. Parallel dazu steht eine mögliche Entlassung nach der Zwei-Drittel-Marke im Raum. Für den ehemaligen Banger Musik-Künstler wäre damit ein Kapitel im deutschen Strafvollzug beendet - die Auseinandersetzung um seinen Aufenthaltsstatus geht jedoch in die nächste Runde.

Hier seht ihr die Meldung von Ruhrnachrichten:

Via Ruhrnachrichten
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