„Wegen Nichtigkeit und Strafe“ – Jimi Blue Ochsenknecht (34) geht gegen Betrugsurteil in Berufung

Jimi Blue legt Berufung ein

Jimi Blue Ochsenknecht (34) will sein Urteil nicht hinnehmen. Erst vergangene Woche war er am Landesgericht Innsbruck zu einer Geldstrafe von 34.500 Euro verurteilt worden. Jetzt hat seine Verteidigung Berufung „wegen Nichtigkeit und Strafe“ eingebracht, wie eine Sprecherin des Gerichts laut Kronen Zeitung mitteilte.

Über den Fall muss nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden, das Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig. Hintergrund ist eine Hotelrechnung über rund 14.000 Euro, die nach einer mehrtägigen Geburtstagsfeier im Jahr 2021 in einem Hotel in Tirol jahrelang offen geblieben war. Bezahlt wurde sie erst nach seiner Festnahme in Hamburg im Juni 2025.

Ochsenknecht selbst saß bei der rund einstündigen Verhandlung im Großen Schwurgerichtssaal nicht auf der Anklagebank, sein Fernbleiben hatte er vorher angekündigt. Die Richterin fand deutliche Worte: Er habe sich zum Zeitpunkt der fälligen Rechnung „irgendwie rausgeschwindelt“ und insgesamt „ein Täuschungsmanöver“ veranstaltet. Sein Verteidiger erkannte dagegen „keinen Betrugsvorsatz“ und plädierte auf Freispruch.

Eigentlich war der Fall schon erledigt

Dabei war das Verfahren bereits im August 2025 beendet worden. Damals kam Ochsenknecht mit einer sogenannten Diversion davon, also ohne Schuldspruch, und zahlte als Auflage eine Geldbuße von 18.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen jedoch Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht gab ihr Recht, weil es kein ausreichendes Unrechtsbewusstsein sah, und ordnete die Fortsetzung des Verfahrens an.

Ganz zahlen müsste er die 34.500 Euro ohnehin nicht. Angerechnet werden die bereits gezahlten 18.000 Euro, eine Geldstrafe des Amtsgerichts München sowie die Zeit in Untersuchungshaft. Sollte das Urteil trotz Berufung rechtskräftig werden, müsste er laut Spot on News noch 6.742 Euro bezahlen.

Ochsenknecht bleibt bei seiner Darstellung, keinen Betrug geplant zu haben. Zum Zeitpunkt der Feier habe er über ausreichende Mittel verfügt und sei erst später in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Seine Geldprobleme beschäftigen ihn schon länger: Bereits im März hatte ein Gericht sein Einkommen offengelegt.

Hier seht ihr die Meldung zum Urteil