Steuerbescheid: Deutschrapper muss 1,24 Millionen Euro bis zum 3. April nachzahlen

Patron61

Seit Jahren ist Patron61 ein absolutes Mysterium der Deutschrap-Szene. Ist er wirklich der kriminellste Rapper Deutschlands – oder ist es lediglich ein Image? Bisher deutet zumindest alles darauf hin, dass an dem Rapper aus Bielefeld absolut alles echt ist!

Seine Taten hat er bisher in fast ausnahmslos allen Fällen mit entsprechenden Anwaltsschreiben oder Gerichtsdokumenten belegt. Dass gegen den Gangsterrapper über die Jahre ein paar Hundert Gerichtsverfahren gelaufen sind, in denen er jedes Mal freigesprochen worden ist, ist praktisch nicht von der Hand zu weisen.

Monatseinkommen

Wie erfolgreich er mit seinen kriminellen Geschäften ist, legte er bereits vor einiger Zeit offen. In einer Ansage gab Patron61 zu verstehen, mindestens 1,2 Millionen Euro im Monat einzunehmen. Sein Hauptgeschäft ist der Handel mit Rechnungen und Umsatzsteuerbetrug. Beides lässt er eigenen Angaben nach über Scheinfirmen laufen und entgeht so der Macht des Gesetzes:

„Hallo Deutschland! Ich wollte einmal fragen, ob ihr so wisst, was die ganzen Deutschrapper so am Tag verdienen. Also bei uns, bei der GmbH, ist es ganz normal so 40 Tausend bis 100.000 Euro am Tag. Und ja, ich wollte einfach nur mal fragen aus Höflichkeit, was verdienen die anderen Deutschrapper so am Tag? Wenn du ein deutscher Rapper bist, dann schreib mir mal. Ich würde gerne wissen, wie viel du am Tag verdienst.“

1.243.531,48 Euro

Jetzt untermauert Patron61 die Angaben zu seinem massiven Einkommen noch einmal mit einem offiziellen Schreiben des Finanzamts. Darin wird erklärt, dass er eine Summe von 1.243.531,48 Euro nachzahlen muss. Die Nachzahlung ist bis zum 3. April 2026 zu leisten.

Mit einer Steuerlast von 1,24 Millionen Euro müsste er um Jahr 2025 mindestens 2.760.000 Euro Brutto verdient haben. Gut möglich ist allerdings auch, dass er in Wahrheit vielmehr Geld gemacht hat, da er einen Teil seiner Steuern bereits als Vorauszahlung abgeleistet hat.

Hier seht ihr den Steuerbescheid