Offiziell verboten: „Airmax gegen Kopf“ von Dardan und Luciano auf den Index gesetzt

„Airmax gegen Kopf“

Erinnert ihr euch noch an „Airmax gegen Kopf“. Dann geht es euch genauso wie der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz, die sich überraschend dazu entschieden, die mehr als 8 Jahre alte Single von Dardan und Luciano auf den Index zu setzen und zu verbieten.

Single indiziert

Zuständig für eine Indizierung ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz, bis vor ein paar Jahren noch unter dem Namen BPJM bekannt. Durch eine Änderung im Jugendschutzgesetz im Jahr 2021 hat sich nicht nur der Name der Behörde, sondern auch die Auswirkungen einer Indizierung geändert.

Konkret bedeutet eine Indizierung, dass ein Song für 25 Jahre nicht mehr verkauft werden oder andereitig abrufbar sein darf. Auch darf dafür nicht mehr geworben werden. So dürfen Singlecover, Textpassagen etc. nicht mehr vom Künstler beworben werden. Selbst im Detail über den Inhalt zu sprechen, kann bereits im Graubereich liegen.

Die Indizierung von Rapalben ist generell nichts ungewöhnliches. „JBG 2“ und „JBG 3“ von Kollegah und Farid Bang waren die letzten großen Alben, die offiziell verboten worden sind, wobei letzteres später mit Ausnahme weniger Songs wieder freigegeben worden ist. Trotzdem haben die Verbote dazu geführt, dass bspw. die Gold- und Platinschallplatten dieser Projekte offiziell aberkannt wurden.

Luciano & Dardan

Das alles gilt nun eben auch für „Airmax gegen Kopf“ von Luciano und Dardan. 8 Jahre nachdem der Song veröffentlicht wurde, soll er nun verboten werden. Aktuell ist das Musikvideo noch verfügbar, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Im Normalfall werden die Künstler bei der Bundeszentrale eingeladen, wo sie vor eine Gremium sprechen und für den Erhalt ihrer Single argumentieren können.

Sollte die Single trotzdem indiziert werden, könnte man erst in 25 Jahren erneut Einspruch einlegen und eine Neuveröffentlichung fordern. Deutschrap Ideal hat bei der Behörde nachgefragt und eine Begründung für diese Entscheidung erhalten: „Nach Ansicht des Gremiums wirke der Inhalt des Mediums verrohend, reize zu Gewalttätigkeit an und propagiere einen kriminellen Lebensstil. Außerdem sei er geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren.“

Hier seht ihr es