Strafverfahren gegen Xavier Naidoo (54) eröffnet

Xavier Naidoo

Seit Jahresbeginn hat sich rund um die Personalie Xavier Naidoo bekanntlich einiges getan. Vor dem Hintergrund der Epstein Files hat sich der 54-Jährige in den Augen vieler Menschen rehabilitiert. Seine Aussagen bzgl. geheimer Kinderschänder-Netzwerke und ähnlicher Dinge sehen viele Menschen als bestätigt, bzw. als gerechtfertigt an.

Vor allem aus der Rapszene erhoben sich Stimmen, wonach der 54-Jährige zu Unrecht diskreditiert wurde und ein stückweit zur Persona non Grata geworden ist. Die Forderungen nach einer Entschuldigung richteten sich dabei vor allem an den TV-Sender RTL, der den Sänger aus der DSDS-Jury verbannte.

Entschuldigung

Xavier Naidoo selbst hat sich in einem Entschuldigungsvideo schon vor Jahren von einigen seiner früheren Aussagen distanziert. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine habe er erkannt, dass er sich in seinem damaligen Weltbild „verrannt“ habe. Damit einhergehend entschuldigte er sich für einige seiner Aussagen und sagte sich insbesondere von rechten Gruppen los:

„Mir ist bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich selbst zu reflektieren. (…) Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue. Mir ist es deshalb wichtig, euch zu sagen, dass ich mich von allen Extremen distanziere. Insbesondere und vor allem auch von rechten und verschwörerischen Gruppen.“

Volksverhetzung & Beleidigung

Dieser Entschuldigung zum Trotz holen seine damaligen Aussagen den 54-Jährigen nun jedoch ein. Das Landgericht Mannheim hat eine Anklage wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung zugelassen. Grund dafür ist ein Telegram-Kanal, den der Sänger ab 2020 betrieben hat.

Ihm wird vorgeworfen, den Holocaust geleugnet zu haben und antisemitische Aussagen getätigt zu haben. Außerdem habe er laut Anklage einen Mitarbeiter der „Amadeu Antonio Stiftung“ beleidigt. Eine zweite Anklage wegen Volksverhetzung in einem anderen Fall wurde fallengelassen.

Die Anwälte von Xavier Naidoo haben sich gegenüber der Tagesschau geäußert und die Entscheidung begrüßt, dass weitere Anklagepunkte abgelehnt wurden. Sie betonten aber auch, dass sich Naidoo auch von Antisemitismus und Rechts*xtremismus distanziert: „Das Landgericht Mannheim ist nach intensiver Prüfung weit überwiegend unserer Auffassung gefolgt und hat die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt.“

Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung

Tagesschau