Während er im Koma lag – Foto von Haftbefehls Nase aus seiner Patientenakte soll geleakt worden sein
Haftbefehl
Das Leben von Haftbefehl und seine Suchtgeschichte werden auch ein Jahr nach seiner aufsehenerregenden Netflix-Doku nicht ruhiger. Inzwischen ist soviel passiert, dass wenn es nicht so tragisch wäre, praktisch eine Fortsetzung des Films rechtfertigt um zu skizzieren, wie schwer der 40-Jährige und seine Familie es wirklich haben.
Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Haftbefehl in die Notaufnahme eingeliefert werden musste. Nachdem er 30 Gramm konsumiert hat, so zumindest eine Info der BILD, mussten die Ärzte ihn in ein künstliches Koma versetzen während sie um sein Leben kämpften.
Bereits während des ersten Statements von Capo war der Offenbacher Rapper wieder aus dem Koma erwacht und auf dem Weg der Besserung. Vor wenigen Tagen teilt ein Freund ein aktuelles Foto von Haftbefehl aus Zürich. Dort verbrachte der Rapper einige Tage in einer Entzugsklinik und kam allmählich wieder zu Kräften.
Patientenakte
Leider hat sich während alledem noch etwas anderes abgespielt. Aus der Patientenakte des Rappers, die im Schweizer Krankenhaus angefertigt wurde in dem er im Koma lag, ist gerade ein Foto im Umlauf, das Haftbefehls volles Gesicht zeigen soll. Dies berichtet u.a. die Schweizer Zeitung Blick, die selbst auf eine Veröffentlichung des Bildes verzichtet. Sie liefern allerdings eine Beschreibung darüber, dass sich die Nase des Rappers offenbar in einem erschreckenden Zustand befindet. Auf weitere Details wollen wir verzichten.
Die Aufnahme wurde laut Bericht aus der Patientenakte des Musikers abfotografiert und macht derzeit die Runde in den Sozialen Netzwerken, wird vor allem aber auf Telegram geteilt. Ob das Foto überhaupt echt ist oder mit KI generiert wurde – das ist heutzutage bekanntlich eine traurige, aber realistische Möglichkeit – ist ebenfalls unbestätigt.
Ein Sprecher der Universitätsklinik Zürich hat sich dennoch gegenüber Blick geäußert und die Verbreitung solcher privaten Daten verurteilt. Wer auf das Bild stößt und es verbreitet, macht sich ggf. strafbar. Auch Haftbefehl selbst hat mittlerweile verdeutlicht, dass er sein Gesicht nicht öffentlich zeigen will. Diese Entscheidung sollte ihm selbst überlassen werden.
Sprecher der Uniklinik
„Wir verurteilen jegliche Verletzungen des Patientengeheimnisses aufs Schärfste. Aus diesem Grund gehen wir Anzeichen einer solchen Verletzung stets konsequent und gegebenenfalls mit rechtlichen Schritten nach. Jegliche Verbreitung solcher Aufnahmen, ob gepixelt oder nicht, oder irgendwelcher anderen Patientendaten würde einen schweren Eingriff in die Persönlichkeit (Intimsphäre) der betroffenen Person darstellen.“
(Quelle: Blick.ch)
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