Keine Maske getragen – Al-Gear erhält 24.000 Euro-Strafe
Maskenpflicht
Die aktuelle Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland bleibt weiterhin verhältnismäßig niedrig. Dennoch herrscht weiterhin die Sorge vor einer „zweiten Welle“, durch die die Infektionsrate ruckartig in die Höhe schnellen könnte. Umso wichtiger ist es deshalb, sich nach wie vor an die Schutzmaßnahmen zu halten bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird.
Zwei der wichtigsten Maßnahmen überhaupt zum Schutz vor der Ausbreitung des Virus sind die Abstandsregelung und die Maskenpflicht. Die allermeisten Mitbürger halten sich bereitwillig an diese Regeln, weshalb die Sanktionierung von Missachtungen der Maskenpflicht umstritten bleibt.
Trotzdem gilt bundesweit die Regel, dass ein Bußgeld von mindestens 50€ fällig wird, wenn man in öffentlichen Geb´äuden ohne Maske erwischt wird. Einige Bundesländer haben eigene Regelungen getroffen, wonach die Bußgelder irgendwo zwischen 50€ und 500€ liegen können.
Al-Gear
Aber in manchen Fällen scheinen die Strafen für die Missachtung der Maskenpflicht auch deutlich höher sein zu können. Ausgerechnet Rapper Al-Gear ist nun das Opfer eines Mega-Bußgelds geworden. Wie er in seiner Story belegt, hat er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft bekommen, wonach er am Flughafen Düsseldorf keine Masken getragen haben soll.
Al-Gear erklärt dazu, dass er sehr wohl eine Maske getragen habe, sie aber für eine Instagram Story abgenommen hat: „Was für H**ensöhne alter, weil ich kurz Story gemacht habe ohne Maske sagen die, ich hätte keinen Mundschutz gehabt.“
Trotzdem wolle man ihm aufgrund dieser einzelnen Story nun eine Geldstrafe von insgesamt 24.000 Euro aufbrummen. Zusätzlich dazu, so ist es auf der zweiten Seite des Schreibens zu lesen, wird sein Handy als Beweismittel einkassiert. Das Gericht legt sein monatliches Nettoeinkommen auf 6000€ fest, wodurch die Höhe der Tagessätze geregelt wird:
„Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird gegen sie eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt 200,00 Euro, die Geldstrafe insgesamt mithin 24.000,00 Euro.“
Hier seht ihr das Schreiben