EGJ Wiedersehen – Bushido trifft auf Samra, Shindy und Laas

Bushido-Arafat-Prozess

Beim gestrigen Prozesstag kam es zum großen Aufeinandertreffen. Erstmals seit vielen Monaten war Bushido wieder persönlich vor Gericht und sah sich die Zeugenaussage von Ali Bumaye an. Arafat Abou-Chaker ist als Angeklagter ohnehin bei jedem Verhandlungstag dabei. Damit war das Kernteam von Ersguterjunge zum ersten Mal seit langer Zeit wieder zusammen.

Shindy, Samra, Laas, Fler

Und das Gipfeltreffen der Rap-Superstar wird in den kommenden paar Wochen noch deutlich namhafter. Denn nachdem Ali Bumaye und AK Ausserkontrolle bereits im Zeugenstand saßen, sollen noch mehr Rapper aussagen. Die BILD schreibt: „Jetzt wird der Prozess zum Schaulaufen der deutschen Gangster-Rap-Szene! Für die kommenden Prozesstage hat das Landgericht fünf Rapper zur Aussage geladen.“

Demnach soll die Aussage von Fler, der gestern nicht ins Gericht reingekommen ist, nochmal wiederholt werden. Auch Ali Bumaye wird wohl noch einmal vor Gericht erscheinen müssen, auch wenn seine letzte Aussage mehr oder weniger ins Nichts geführt hat.

EGJ-Reunion

Aktuell wird vor Gericht vor allem der 18. Januar 2018 und das EGJ-Treffen im März 2018 behandelt. Bei dem Treffen gaben Arafat und Bushido ihren Signings bekannt, dass sie nicht mehr zusammenarbeiten werden. Damals entschieden sich alle Künstler außer Samra, dass sie in Zukunft mit Arafat Abou-Chaker arbeiten wollen. Da AK Ausserkontrolle sich dazu bereits äußerte, sind nun die anderen dran.

Shindy, Samra und Laas werden in den nächsten Verhandlungstagen als Zeugen geladen. Samra sollte schon vor Monaten aussagen, drückte sich damals aber vor der Verhandlung. Der Richter erlegte ihm ein Ordnungsgeld von 600 Euro auf und ordnete außerdem an, dass er zum nächsten Termin von der Polizei abgeholt wird.

Laas wurde für den 9. Februar nach Berlin vorgeladen. Die Aussage von Shindy wurde vom Gericht auf den 14. Februar terminiert. Wenn Bushido während diesen Terminen ebenfalls erscheint, bekommt er fast alle ehemaligen EGJ-Signings noch einmal persönlich vor Gericht.

(Quelle: BILD)

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