5 Millionen Euro Schulden – Immobilie von Bushido soll beschlagnahmt worden sein

Bushido vs. Fler

In den letzten Tagen konnte Bushido sich für einen echten Coup gegen seinen Erzrivalen Fler feiern lassen. Per Videoblog gibt er sich als tatsächlicher Käufer der Penthouse-Wohnung an der Billy-Wilder-Promenade 42 zu erkennen. Der Adresse, an der Fler bis vor rund 3 Jahren gewohnt hat.

Während seines Rundgangs begutachtete Bushido das Objekt, sowie die letzten Hinterlassenschaften, die Fler in seiner ehemaligen Wohnung zurückgelassen hat. Darunter einen ganzen Haufen an Inkasso-Briefen, alten Schuhen und einer Packung Kamagra. Ein gefundenes Fressen für Bushido, der sich die Gelegenheit nicht nehmen ließ, sich über Fler lustig zu machen.

Zwangsverwaltung

Während Bushido sich über die zwangsversteigerte Wohnung von Fler lustig macht, scheint er momentan jedoch ebenfalls Probleme mit einer Immobilie zu haben. Unter seinem Video meldet sich nämlich eine Person namens Steffen Fräser zu Wort und behauptet, dass dessen Wohnanlage in Rüdersdorf unter Zwangsverwaltung gestellt worden ist um Bushidos eigene Bankschulden zu begleichen:

„Guten Morgen Bushido, da hast du wieder eine geile Nummer abgezogen. Wann machen wir eine Videotour durch deine Wohnungen in Rüdersdorf, die gerade zwangsverwaltet werden, weil du der Bank über 5 Millionen schuldest? Oder soll das keiner wissen?“

Steffen Fräser ist hierbei nicht ganz unparteiisch. In der Vergangenheit wurde er als „williger Helfer“ der Abou-Chakers bezeichnet, etwa vom Spiegel. Allerdings scheint er durchaus Sachkundig zu sein, sodass sein Statement trotzdessen von Belang ist. Eine Zwangsverwaltung wird einbestellt, um eine Schuldenlast zu tilgen. Dabei wird eine Immobilie beschlagnahmt und unter die Verwaltung des Gläubigers gestellt, der dann die Mieteinnahmen einstreichen kann.

Definition für Zwangsverwaltung

„Nachdem ein entsprechender Antrag beim Vollstreckungsgericht gestellt ist, wird die Zwangsverwaltung per Beschluss seitens des Gerichts angeordnet – die Anordnung der Zwangsverwaltung ist dabei in das Grundbuch einzutragen. Die Anordnung der Zwangsverwaltung bewirkt eine Beschlagnahme des Grundstücks. Diese wiederum bewirkt, dass alle Erträge – also insbesondere Mieteinnahmen – künftig nicht mehr dem Wohnungseigentümer zustehen.“ (Quelle: haufe)

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