Gerichtsurteil legt Kollegahs tatsächliches Einkommen offen

Gerichtsurteil

18.000€ zu 90 Tagessätzen á 200 Euro – das ist die satte Geldstrafe, die Kollegah nun wegen des Vorfalls in Leipzig aufgebrummt bekommen hat. Zwar handelt es sich dabei für den Multimillionär auf den ersten Blick um Peanuts, doch die Berechnungsgrundlage eines Tagessatzes legt auch offen, dass es sich tatsächlich um eine empfindlichere Strafe handeln könnte, als zunächst angenommen.

Hierzu ist es notwendig, die Berechnung eines Tagessatzes zu verstehen. Laut Strafgesetzbuch wird der Tagessatz verwendet, um das durchschnittliche Einkommen pro Tag zu berechnen. Hierfür werden zunächst alle notwendigen Ausgaben abgezogen und die sich daraus ergebene Monatssumme durch 30 geteilt.

„(2) Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.
(3) Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung eines Tagessatzes können geschätzt werden.“ (Quelle: BMJV)
Rechnet man den Tagessatz von 200€ also auf einen Monat auf, ergibt sich ein monatliches Nettoeinkommen von 6000€. Dementsprechend dürfte dieses Urteil tatsächlich wesentlich schmerzhafter für den Rapper sein, als er sich anmerken lässt. Dennoch darf man nicht außer acht lassen, dass sich der Tagessätze durch einige Tricks und Zahlenspielereien erheblich senken lassen kann.