Rapper-Krieg zwischen Xatar und KC Rebell – Jetzt gibt es die Anklage!

Schießerei

Viele von euch werden die Geschichte, rund um die Schießerei vor Xatars Kölner Bar „Noon“ noch im Kopf haben – Xatar diffarmierte KC Rebell in Interviews und nannte ihn einen ‚Pic‘ (Bastard). Daraufhin veröffentlichte der Banger-Rapper einen Disstrack gegen das AoN-Oberhaupt und bedachte seinen Kontrahenten darin mit allerlei Vorwürfen und machte sich über ihn lustig. Auch mit seiner Knast-Vergangenheit und seiner vermeintlichen Beziehung zu Comedian Enissa Amani rechnete er vollumfänglich ab.

Express-Bericht

Bis dahin galt KC Rebell mit seinem „Dizz Da“-Song als der Gewinner des Beefs und der Konflikt schien beendet zu sein – doch die Lage eskalierte völlig. Vor Xatars Bar kam es zu einem Axtangriff zwischen Freunden der beiden Rapper. Auch Schüsse sollen dabei gefallen sein. Das Boulevard-Magazin „EXPRESS“ berichtet nun, dass es über ein Jahr nach dem Vorfall zum Verfahren kommen soll. „Drei Männer müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Kölner Landgericht verantworten. Sie sollen einen Kontrahenten vor einer Bar übelst verprügelt haben.

Der Disstrack des Banger-Rappers soll der Auslöser des Vorfalls gewesen sein. Die Express schreibt, „Das soll der Anlass gewesen sein, dass Xatars Leibwächter Selam A. (39) Mitte August eine Aussprache mit Rebells Geschäftspartner (35) gesucht haben soll. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft bestellte A. den Mann zu der Shisha-Bar „Noon“ in der Flandrische Straße am Rudolfplatz.

Als der Geschäftspartner von KC dann aus seinem Wagen stieg, sollen die Leibwächter Xatars auf ihn eingeprügelt haben. Angeblich stachen sie dabei sogar mehrfach mit einem Messer zu und verletzten das Opfer dabei schwer. Der Schädel soll anschließend mit Tritten bearbeitet worden sein. „Der Vertraute von KC Rebell wurde schwer verletzt. Er erlitt Brüche des Unterkiefers und der Schläfe, der Muskel im Oberschenkel wurde getroffen.

Da die Täter jedoch aufhörten und nicht weiter auf ihn einschlugen, wurde von einer Anklage wegen eines versuchten Tötungsdelikts abgesehen, sodass die Anklage nun „gefährliche Körperverletzung“ lautet. Da die Tatsituation jedoch diffus sei, so Strafverteidiger Gottfried Reims, wären die Täter weiterhin auf freiem Fuß und ein Termin für den Verfahrensbeginn ist noch nicht abzusehen.

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